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Aushang an einem Friseur-Salon, der auf Sonderpreise für Erwerbslose hinweist (1927)

Im Juli 1927 verabschiedete der Reichstag ein umfangreiches Programm zur Arbeitslosenversicherung. Das Gesetz sah für einen Zeitraum von 26 Wochen Leistungen im Umfang von 25 bis 75 Prozent des zuvor erhaltenen Grundgehalts vor. Die Sonderpreise für Erwerbslose, wie sie in diesem Friseursalon angeboten werden, spiegeln deren angespannte (jedoch nicht völlig mittellose) Lage wider. Im Jahr 1927 rechnete noch niemand mit dem katastrophalen Ausmaß der Arbeitslosigkeit, das drei Jahre später in Deutschland eintreten sollte.

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Aushang an einem Friseur-Salon, der auf Sonderpreise für Erwerbslose hinweist (1927)

© Bundesarchiv
Bild 183-B0527-0001-772
Fotograf: Röhnert