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Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (1896)

Die Einsetzung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für das gesamte Reichsgebiet erfolgte nur sehr allmählich nach der Einigung Deutschlands 1871. Obwohl die 1870er Jahre allgemein durch eine rasante Vereinheitlichungswelle gekennzeichnet waren, konnte der Entwurf eines gemeinsamen Zivilrechtes erst 1896 abgeschlossen werden. Er wurde 1899 ratifiziert und bildete damit einen Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit gegenüber aristokratischen Privilegien. Die Liberalen verfochten das Bürgerliche Gesetzbuch als Meilenstein bei der Verwirklichung der Rechte des Bürgers. Unten abgebildet ist die Titelseite des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs, das 1896 in Berlin erschien.

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Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (1896)

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