GHDI logo


Die offizielle Verantwortung: Vertrag von Versailles, Artikel 231 (28. Juni 1919)

Unter anderem schrieb der Versailler Vertrag dem deutschen Aggressionswillen die Schuld am Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 zu. In der Weimarer Republik entwickelte sich der verhasste Kriegsschuldartikel zu einer kämpferischen Parole, mit deren Botschaft rechtsextreme Kräfte ihre Anhänger mobilisierten.

Druckfassung     Dokumenten-Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument

Seite 1 von 1


VIII.Teil (Artikel 231-247). Wiedergutmachungen.

Artikel 231

Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber aller Verluste und aller Schäden verantwortlich sind, welche die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Angehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.



Quelle: Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatut. Berlin, 1925.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite