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Ziele des Zentralen Runden Tisches (7. Dezember 1989)

Der Zentrale Runde Tisch wird am 7. Dezember 1989 in Ost-Berlin gegründet. Er verfolgte das Ziel, die Reformen in der DDR zu debattieren und voranzutreiben, und er bietet ein neutrales Forum für Diskussionen zwischen den Repräsentanten der zusammenbrechenden Kommunisten (SED, Blockparteien, Gewerkschaften, Frauenbund) und den Bürgerbewegungen (Demokratie jetzt, Demokratischer Aufbruch, die Grünen, Initiative für Frieden und Menschenrechte, Neues Forum, Sozialdemokratische Partei der DDR und Vereinigte Linke).

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Die Teilnehmer des Runden Tisches treffen sich aus tiefer Sorge um unser in eine tiefe Krise geratenes Land, seine Eigenständigkeit und seine dauerhafte Entwicklung.

Sie fordern die Offenlegung der ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Situation in unserem Land.

Obwohl der Runde Tisch keine parlamentarische oder Regierungsfunktion ausüben kann, will er sich mit Vorschlägen zur Überwindung der Krise an die Öffentlichkeit wenden.

Er fordert von der Volkskammer und der Regierung, rechtzeitig vor wichtigen rechts-, wirtschafts- und finanzpolitischen Entscheidungen informiert und einbezogen zu werden.

Er versteht sich als Bestandteil der öffentlichen Kontrolle in unserem Land. Geplant ist, seine Tätigkeit bis zur Durchführung freier, demokratischer und geheimer Wahlen fortzusetzen. [ . . . ]

Es werden folgende Übereinkünfte getroffen:

Erarbeitung eines Entwurfes einer neuen Verfassung
1. Die Teilnehmer des Runden Tischen stimmen überein, sofort mit einer Erarbeitung des Entwurfes einer neuen Verfassung zu beginnen.
2. Sie berufen dafür eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe, die umgehend mit der Arbeit beginnt und nach Notwendigkeit weitere Bürger und Bürgerinnen einbezieht.
3. Die Teilnehmer des Runden Tisches haben Übereinstimmung darüber, daß die Bestätigung dieser neuen Verfassung nach Neuwahlen zur Volkskammer in einem Volksentscheid 1990 erfolgt.
4. Die für die Durchführung für Neuwahlen erforderlichen Verfassungsänderungen sind unverzüglich zu erarbeiten.
5. Die Teilnehmer des Runden Tisches nehmen das Angebot zur Mitwirkung an einem entsprechenden Volkskammerausschuß zur Kenntnis und bestimmen eigenständig ihre Mitarbeit.

Wahltermin
Der Runde Tisch empfiehlt als Termin, die Wahl zur Volkskammer am 6. Mai 1990 durchzuführen.

Bildung von Arbeitsgruppen
Der Runde Tisch beschließt die Bildung von Arbeitsgruppen und benennt dazu je zwei Einberufer.
1. Wahlgesetz
2. Parteien- und Vereinigungsgesetz
3. Neue Verfassung (vgl. o. g. Beschluß)
4. Wirtschaft

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