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Einigungsvertrag (31. August 1990)

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Kapitel IX
Übergangs- und Schlußbestimmungen

Artikel 40
Verträge und Vereinbarungen
(1) Die Verpflichtungen aus dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gelten fort, soweit nicht in diesem Vertrag Abweichendes bestimmt wird oder die Vereinbarungen im Zuge der Herstellung der Einheit Deutschlands gegenstandslos werden. [ . . . ]

Artikel 41
Regelung von Vermögensfragen
(1) Die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik abgegebene Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 zur Regelung offener Vermögensfragen (Anlage III) ist Bestandteil dieses Vertrages.
(2) Nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Regelung findet eine Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken oder Gebäuden nicht statt, wenn das betreffende Grundstück oder Gebäude für dringende, näher festzulegende Investitionszwecke benötigt wird, insbesondere der Errichtung einer gewerblichen Betriebsstätte dient und die Verwirklichung dieser Investitionsentscheidung volkswirtschaftlich förderungswürdig ist, vor allem Arbeitsplätze schafft oder sichert. [ . . . ]

Artikel 42
Entsendung von Abgeordneten
(1) Vor dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik wählt die Volkskammer auf der Grundlage ihrer Zusammensetzung 144 Abgeordnete zur Entsendung in den 11. Deutschen Bundestag sowie eine ausreichende Anzahl von Ersatzpersonen. Entsprechende Vorschläge machen die in der Volkskammer vertretenen Fraktionen und Gruppen. [ . . . ]

Artikel 45
Inkrafttreten des Vertrags
(1) Dieser Vertrag einschließlich des anliegenden Protokolls und der Anlagen I bis 111 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
(2) Der Vertrag bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts als Bundesrecht geltendes Recht.

Schlußformel

Geschehen zu Berlin am 31. August 1990 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

Für die Bundesrepublik Deutschland

Für die Deutsche Demokratische Republik

Wolfgang Schäuble        

Günther Krause





Quelle: Deutschland Archiv 23, Nr. 10 (1990), S. 1637-56; auch abgedruckt in Volker Gransow und Konrad Jarausch, Hg., Die Deutsche Vereinigung: Dokumente zu Bürgerbewegung und Beitritt. Köln: Verlag Wissenschaft und Politik, 1991, S. 206-19.

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