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Ein prügelnder Lehrer (1842)

Die hier dargestellte Szene, in der ein Lehrer einer Dorfschulklasse dabei zu sehen ist, wie er einen Schüler mit dem Rohrstock zur „Züchtigung“ prügelt, gehörte für Schüler auch im 19. Jahrhundert noch zur traurigen Realität. Lehrer verfügten (ebenso wie Handwerkermeister gegenüber ihren Gesellen) über ein „Züchtigungsrecht“, demgemäß es ihnen erlaubt war, die Schüler durch Schläge oder andere körperliche Strafen zu disziplinieren. Dies traf besonders für ländliche Gegenden zu, die pädagogischen Reformen gegenüber eher verschlossen waren. Dass es sich hier um eine kleine Grundschule in einer ländlichen Gegend handelt, ist daran zu erkennen, dass unter den verängstigten Schülern in dem improvisierten Klassenzimmer sowohl Mädchen als auch Jungen zu sehen sind. Höhere Bildungseinrichtungen waren grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt, wobei der Besuch des Gymnasiums bis zum Ende des 19. Jahrhunderts den Jungen vorbehalten war. Im 19. Jahrhundert begannen zwar langsam erste Forderungen nach der Abschaffung körperlicher Strafen in der Schule laut zu werden, gesetzlich abgeschafft wurde die Prügelstrafe in deutschen Schulen jedoch erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Federlithografie von Theodor Hosemann.

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Ein prügelnder Lehrer (1842)

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