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Evangelische Mädchenschar vor Auflösung (1. April 1934)

Stärker als die katholischen Jugendorganisationen, begrüßten die evangelischen Jugendverbände anfangs einhellig den nach der Machtübernahme 1933 entstehenden neuen Staat. Sie selbst verstanden sich als Teil der „nationalen Bewegung“, und Konflikte mit der HJ als Instrument der NS-Jugenderziehung gab es zunächst hauptsächlich aus organisatorischen Gründen, da die Jugendverbände der Auffassung waren, sie sollten auch weiterhin selbst über ihre Struktur bestimmen können. Das Verhalten der HJ gegenüber den evangelischen Jugendorganisationen unterschied sich örtlich, es kam jedoch bereits 1933 zu vereinzelten Ausschreitungen und Einschüchterungsversuchen. Es sollte nicht lange dauern, bis klar wurde, dass das NS-Regime keine Konkurrenz zu seinen Jugendorganisationen HJ und BDM dulden würde. Am 29. Juli 1933 erfolgte ein Erlass von Reichsjugendführer Baldur von Schirach, in dem die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer konfessionellen Jugendorganisation und der HJ bzw. dem BDM verboten wurde. Am 18. Dezember des gleichen Jahres unterzeichnete Reichsbischof Ludwig Müller gegen den Willen der meisten evangelischen Jugendverbände einen Vertrag über die Eingliederung der Evangelischen Jugend in die HJ. Einige Verbände lösten sich daraufhin auf, um ihren jungen Mitgliedern die automatische Überführung in die HJ bzw. den BDM zu ersparen, so auch die hier gezeigte Mädchengruppe in Berlin/Borsigwalde, die sich im April 1934 auflöste. Am 23. Juli 1935 verbot Heinrich Himmler schließlich grundsätzlich jegliche konfessionelle Jugendarbeit. Foto von Ursula Scherler.

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Evangelische Mädchenschar vor Auflösung (1. April 1934)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Ursula Scherler