GHDI logo


Neulandgewinnung: Angehörige des Reichsarbeitsdienstes legen Entwässerungsgräben an (1936)

Ab 26. Juni 1935 wurden alle männlichen Jugendlichen im Alter von 18 bis 25 Jahren zu halbjähriger gemeinnütziger Arbeit durch den „Reichsarbeitsdienst“ (RAD) zwangsverpflichtet. Für junge Frauen wurde der Dienst als „Arbeitsmaiden“ erst mit Kriegsbeginn obligatorisch. Der dem Reichsinnenministerium unterstellte RAD erzielte zum einen die Minderung der allgemeinen Arbeitslosigkeit und des landwirtschaftlichen Arbeitskräfteschwunds, zum anderen sollten Jugendliche ihre in der Hitler-Jugend (HJ) begonnene ideologische und paramilitärische Ausbildung vor Wehrdienstantritt fortsetzen. Die RAD-Arbeitskolonnen wurden größtenteils in Landwirtschaft und Forstwirtschaft eingesetzt. Wie im Foto zu sehen ist, wurden sie im Rahmen der erstrebten Agrarautarkie unter anderem mit dem Trockenlegen riesiger Moor- und Heideflächen und der Kultivierung neuen Ackerlandes beschäftigt. Nach Kriegsbeginn wurden sie zunehmend in die Rüstungsproduktion und in den Bau kriegswichtiger Anlagen eingespannt.

Druckfassung     zurück zur Bilder-Liste vorheriges Bild      nächstes Bild

Neulandgewinnung: Angehörige des Reichsarbeitsdienstes legen Entwässerungsgräben an (1936)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz