„Der Wille zur Integration ist nötig“
CDU-Politiker warnt bei Staatsbürgerrecht vor Spaltung der Gesellschaft
Es ist schon seltsam. Millionen Unterschriften gegen den Nato-Doppelbeschluß waren ein Sieg der Moral und ein Ausweis demokratischer Kultur. Millionen Unterschriften gegen die grundlegende Änderung unseres Staatsangehörigkeitsrechts sollen unmoralisch und der Untergang der politischen Kultur sein. Dabei weiß jeder, daß uns das Zusammenleben von Deutschen und ausländischen Mitbürgern vor Schwierigkeiten stellt, die sich nicht wegdiskutieren lassen. Wer darüber spricht, darf nicht als ausländerfeindlich abgestempelt werden. Es muß auch uns Deutschen möglich sein, offen über Probleme bei der Integration ausländischer Mitbürger zu sprechen. Die von der rot-grünen Bundesregierung beabsichtigte Einführung der generellen „doppelten Staatsbürgerschaft“ wird diese Probleme nicht lösen. So würden die Sprachprobleme in unseren Schulen fortbestehen.
Wer nicht sehenden Auges eine Spaltung unserer Gesellschaft in Kauf nehmen will, dem können unübersehbare Tendenzen zur Ghettobildung – vor allem in Großstädten – sowie Ausgrenzung von oder auch Gewalt gegen Ausländer nicht gleichgültig sein. Die Situation zum Beispiel vieler junger türkischer Frauen, die allein durch völlig unzureichende Sprachkenntnisse von ihrer weiteren Umwelt ausgeschlossen sind – von wirklicher gesellschaftlicher Teilhabe am Leben ganz zu schweigen –, kann keine Vision für das künftige Miteinander sein.
Die Bürger unseres Landes erwarten zu Recht Ehrlichkeit bei der Behandlung des Themas – und daß die Politik realistische Lösungswege aufzeigt. Das ist gerade bei der jetzt von der neuen rot-grünen Bundesregierung beabsichtigen generellen Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit nicht der Fall: Die Spaltung der Gesellschaft würde besiegelt. Loyalitätskonflikte sind die zwangsläufige Folge: In welchem Land wird beispielsweise der Wehrdienst abgeleistet? Welche Regierung vertritt die Interessen der heute in Deutschland lebenden Mitbürger ausländischer Herkunft? Und: Welches Land setzt sich für den Schutz der Betroffenen in Drittländern ein? Wo besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen? Warum sollen Mitbürger ausländischer Herkunft über die Politik in Deutschland mitbestimmen, während Deutsche im Ausland kein Wahlrecht haben? Das Konzept von Rot-Grün hätte zur Folge, daß die „doppelte Staatsbürgerschaft“ auf Kinder und Kindeskinder, auf Familiennachzüge und durch weitere Zuzüge immer weiter ausgedehnt würde. Wenn Vater und Mutter hier leben, dann ist es niemandem zu verdenken, daß er auch seine Kinder bei sich haben will. Aber es ist ein großes Problem, wenn Kinder bewußt zur Erziehung ins Heimatland geschickt werden und beispielsweise mit 16 Jahren – ohne deutsche Schulausbildung und ohne deutsche Sprachkenntnisse – zu uns kommen.
Nach den rot-grünen Vorstellungen hätte im Prinzip jeder Ausländer, der acht Jahre hier gelebt hat, Anspruch auch auf die deutsche, also die doppelte Staatsangehörigkeit. Das würde bedeuten, auch Mitglieder der terroristischen PKK könnten Deutsche werden. Wenn Rot-Grün die generelle „doppelte Staatsbürgerschaft“ durchsetzen würde, könnten Täter nicht mehr ohne weiteres abgeschoben werden. So besteht die Gefahr, daß innertürkische Konflikte nach Deutschland verlagert werden. Dem friedlichen und gutnachbarschaftlichen Miteinander würde damit ein Bärendienst erwiesen.