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Kabinettsbesprechung über die Prioritäten des Staatshaushaltes (8. Februar 1933)

Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war Adolf Hitler (1889-1945) entschlossen, die politischen Ideen, die er schon 1924 in Mein Kampf formuliert hatte, in die Realität umzusetzen. Seine wichtigsten Ziele waren die rassenbiologische „Höherzüchtung“ des deutschen Volkes sowie die Eroberung angeblich dringend benötigten Lebensraums in Osteuropa. Da Deutschland wirtschaftlich und militärisch geschwächt war, konzentrierte sich Hitler zunächst auf die Revision des Versailler Vertrages sowie auf den Wirtschaftsaufschwung und die dadurch mögliche Aufrüstung. Da Parlamentarismus und Demokratie der Weimarer Republik ihm dabei im Weg standen, verfolgte er in den ersten Monaten seiner Herrschaft deren Abschaffung zugunsten der uneingeschränkten „Wiederwehrhaftmachung“ Deutschlands durch Maßnahmen wie die „Reichstagsbrandverordnung“ und das „Ermächtigungsgesetz.“

Wie aus der folgenden Kabinettsbesprechung vom 8. Februar 1933 hervorgeht, plante Hitler, alle innenpolitischen und wirtschaftlichen Maßnahmen der militärischen Vorbereitung unterzuordnen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits den Reichstag aufgelöst und die Presse- und Versammlungsfreiheit durch eine Notverordnung eingeschränkt.

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Niederschrift über die Ministerbesprechung am 8. Februar 1933 in der Reichskanzlei


Der Reichsverkehrsminister [ . . . ] beantragte, daß für den Bau eines Staubeckens an der Malapane bei Turawa [in Oberschlesien] ein erster Teilbetrag von 2,5 Millionen RM in den Haushalt des Reichsverkehrsministeriums für 1933 eingestellt wird.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß es für das Reichskabinett schwer sein werde, sich schon jetzt ein Urteil darüber zu verschaffen, ob im Rahmen des Gesamtetats die Bewilligung der geforderten Mittel vertretbar sei.

[ . . . ]

Der Reichskanzler führte aus, daß für die Beurteilung der Forderung des Reichsverkehrsministers noch ein weiterer Gesichtspunkt ausschlaggebend berücksichtigt werden müsse. Deutschland stehe zur Zeit mit dem Auslande in Verhandlungen über seine militärische Gleichberechtigung. Die Anerkennung der theoretischen Gleichberechtigung sei eine zwangsläufige Folge der nächsten Zukunft. Damit könne Deutschland sich aber nicht begnügen. Der theoretischen Anerkennung müsse die praktische Gleichberechtigung, d. h. die deutsche Aufrüstung folgen. Die Welt, insbesondere auch Frankreich, sei auf die deutsche Aufrüstung durchaus vorbereitet und sehe sie als selbstverständlich an. Die nächsten 5 Jahre in Deutschland müßten der Wiederwehrhaftmachung des deutschen Volkes gewidmet sein. Jede öffentlich geförderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme müsse unter dem Gesichtspunkt beurteilt werden, ob sie notwendig sei vom Gesichtspunkt der Wiederwehrhaftmachung des deutschen Volkes. Dieser Gedanke müsse immer und überall im Vordergrund stehen.

Der Reichsarbeitsminister unterstützte diese Ausführungen des Reichskanzlers, meinte aber, daß es neben den rein wehrpolitischen Aufgaben auch andere volkswirtschaftlich wertvolle Arbeiten gebe, die man nicht vernachlässigen dürfe.

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, daß der Ausbau der deutschen Wasserstraßen im wehrpolitischen Interesse geboten sei. Im Ernstfalle müsse das gesamte deutsche Verkehrsnetz in Ordnung sein, dazu gehöre auch der Betrieb auf den Wasserstraßen.

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