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Manifest an die Regierungen und Völker der durch das Judenthum gefährdeten christlichen Staaten (Dresden, 11./12. September 1882)

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I.
Die Einwanderung der Juden, namentlich von Osten her, zu verhindern,

II.
Die herrschende, in der Hauptsache kapitalistisch-manchesterliche Social- und Wirthschaftsgesetzgebung, welche den Wucher und die Speculation vornehmlich durch das Aktien-, Bank- und Börsenwesen gegenüber dem ehrlichen und redlichen Erwerb über Gebühr begünstigt, muss nach der Richtung reformirt werden, dass die staats- und volkserhaltenden Produktivstände gehoben und gestärkt, die Speculation aber auf ein unschädliches Maass zurückgeführt werden.

III.
Die Juden sind, so lange sie in ihrer zähen Abgeschlossenhalt verharren und gleichsam ein Volk im Volke bilden, lediglich als Fremdlinge zu betrachten, denen man Gastrecht gewährt. Ihre staatsbürgerlichen Rechte sind daher in der Weise zu beschränken, dass sie weder Theil an der Gesetzgebung nehmen, noch in autoritative Aemter, namentlich nicht zum Richteramte gelangen können.

IV.
Vom Militärdienste sind die Juden zu befreien, haben aber als Ersatz dafür eine Abgabe in Form einer Kopfsteuer oder eines Wehrgeldes zu entrichten.

gezeichnet: C. Frhr. v. Thüngen-Rossbach
Frhr. v. Fechenbach-Laudenbach.



Quelle: Manifest an die Regierungen und Völker der durch das Judenthum gefährdeten christlichen Staaten laut Beschlusses des Ersten Internationalen Antijüdischen Kongresses zu Dresden am 11. und 12. September 1882. Chemnitz, Sachsen: Verlag von Ernst Schmeitzner, 1882, S. 1-14. [Bundesarchiv, ZSg 2/15 (4)]

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