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Vorlage an das Sekretariat des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend: Bandentätigkeit von Jugendlichen Berlin (4. Dezember 1959)

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IV.

Die Leitungen der FDJ reagieren äußerst mangelhaft auf Erscheinungen dieser Art. Es hat den Anschein, als geben sie sich damit zufrieden, weil es ja doch nur ein relativ kleiner Teil der Jugend in der DDR ist. In dieser Haltung widerspiegelt sich eine grobe Sorglosigkeit zu diesen Fragen. Sie erkennen offenbar noch nicht, daß gerade an Hand von Erscheinungen des Rowdytums in der DDR der Gegner versucht, unser sozialistisches System zu diffamieren und dagegen zu hetzen. Nur selten informiert eine Leitung des Verbandes über solche Vorkommnisse. Oft haben die Leitungen der FDJ überhaupt keine Kenntnis davon. Die Zusammenarbeit mit den betreffenden örtlichen Organen ist mangelhaft und wird nicht selten in diesen Fragen als lästig empfunden.

Die Kraft der Jugend selbst muß gegen derartige Erscheinungen in der DDR aufgebracht werden, um erfolgreich dagegen anzukämpfen und auch diese Jugendlichen in den Aufbau des Sozialismus einzubeziehen.

Aus der gegenwärtigen Situation heraus müssen folgende Schlußfolgerungen gezogen werden:

1. Das Sekretariat des Zentralrats verweist mit Nachdruck auf die Empfehlung über die Bildung von Ordnungsgruppen vom 1.7.1959, die allen Bezirks- und Kreisleitungen zugestellt wurde.

Wo es Erscheinungen der Cliquen- und Bandenbildung gibt, sind unverzüglich Ordnungsgruppen zu bilden.

Die Abt. Org.-Instrukteure führt im I. Quartal 1960 einen Erfahrungsaustausch der Ordnungsgruppen durch.

2. Der Beschluß des Sekretariats des Zentralrats vom 12. August 1959 über die Arbeit mit den Rückkehrern und Erstzuziehenden ist zum Gegenstand einer der nächsten Sekretariatssitzungen in den Bezirken und Kreisen zu machen.

3. Die Bezirksleitungen der FDJ berichten in einer kurzen Information bis zum 10.1.1960 über die Situation in ihrem Bezirk auf diesem Gebiet. Dabei ist besonders die Hilfe der Volkspolizei, des Staatsanwaltes und der Abteilungen Inneres und Volksbildung der Räte in Anspruch zu nehmen.

4. Mit den zentralen staatlichen Stellen ist zu vereinbaren, daß der Film „Du bist nicht allein“ nochmals in der DDR aufgeführt wird. Zu diesem Film ist in der Verbandspresse eine breite Diskussion zu entwickeln.

Verantwortlich: Abt. Org.-Instrukteure

5. Alle Leitungen überprüfen die Jugendklubhäuser und anderen Jugendeinrichtungen, um festzustellen, welche Kreise der Jugend ein- und ausgehen.

Der Film „Du bist nicht allein“ soll in allen Jugendklubhäusern gespielt und diskutiert werden.

6. Die Abt. Org.-Instrukteure legt dem Sekretariat im Januar 1960 einen genauen, sich über längere Zeit erstreckenden Maßnahmeplan vor. Dieser ist mit den zuständigen staatlichen Stellen vorher zu beraten.

7. Das Sekretariat des Zentralrats empfiehlt besonders der Generalstaatsanwaltschaft, der HVdVP, dem Ministerium für Volksbildung und dem Ministerium des Innern, Maßnahmen zu treffen, die ein schnelleres Erkennen und Eingreifen in solche Erscheinungen ermöglichen.



Quelle: SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/16/230, Bd. 8, III 10 (Familien-, Jugend- und Altenpolitik); abgedruckt in abgedruckt in Dierk Hoffmann und Michael Schwartz, Hg., Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945, Bd. 8: 1949-1961: Deutsche Demokratische Republik. Im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Baden-Baden: Nomos, 2004, Nr. 8/208.

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