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Ziele des Zentralen Runden Tisches (7. Dezember 1989)

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Zur Rechtsstaatlichkeit

Im Bemühen um Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Interessen unseres Volkes fordern die Teilnehmer des Runden Tisches Sofortmaßnahmen der Regierung in folgenden Fragen:
1. Jede Person, die Amtsmißbrauch und Korruption begangen hat, wird auf der Grundlage des geltenden Strafgesetzbuches zur Verantwortung gezogen. Bei der Durchführung von Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren werden die Bestimmungen der Strafprozeßordnung angewandt. Dies bedeutet erforderlichenfalls den Erlaß von Haftbefehlen und nicht die Anordnung ungesetzlicher Hausarreste.
1.1. Die Dienststelle des Generalstaatsanwaltes der DDR hat jeweils unverzüglich zu sichern, daß allen Hinweisen, Anzeigen und Mitteilungen auf der Grundlage des § 95 der Strafprozeßordnung nachgegangen wird und bei Vorliegen von Verdachtsgründen einer Straftat sofort geprüft wird, welche notwendige Sicherung von Objekten und Beweismitteln zu erfolgen hat.
1.2. Die Regierung der DDR wird aufgefordert, eine spezielle Untersuchungsabteilung für die Aufklärung der Vorgänge von Amtsmißbrauch und Korruption zu bilden. Diese Untersuchungsabteilung wird für die Dauer ihrer Tätigkeit unmittelbar dem Ministerpräsidenten unterstellt. Die Aufgabenstellung dieser Untersuchungsabteilung wird öffentlich bekanntgemacht.
1.3. Die Staatsanwaltschaft der DDR wird aufgefordert, mit der am 4. 12. 1989 gebildeten unabhängigen Untersuchungskommission wirksam zusammenzuarbeiten.
1.4. Die Regierung der DDR wird aufgefordert, einen sofortigen Maßnahmeplan öffentlich bekanntzugeben, wie durch Sicherungskräfte des Ministeriums des Innern alle Dienststellen des Amtes für Nationale Sicherheit auf allen Ebenen unter Kontrolle gestellt werden, damit keine Vernichtung von Dokumenten bzw. Beweismaterial erfolgen kann und Mißbrauch ausgeschlossen wird.
2. Die Regierung der DDR wird aufgefordert, das Amt für Nationale Sicherheit unter ziviler Kontrolle aufzulösen und die berufliche Eingliederung der ausscheidenden Mitarbeiter zu gewährleisten. Über die Gewährleistung der eventuell notwendigen Dienste im Sicherheitsbereich soll die Regierung die Öffentlichkeit informieren.
3. Die Regierung der DDR wird aufgefordert, zur Unterstützung der Tätigkeit unabhängiger Bürgerkomitees den rechtlichen Rahmen festzulegen.



Quelle: Zeno und Sabine Zimmerling, Hg., Neue Chronik DDR: Berichte, Fotos, Dokumente, 3 (24. November-22. Dezember 1989). Berlin: Verlag Tribüne, 1990-91, S. 57 ff.

Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Sabine Zimmerling.

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