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Wohnungsbauprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands für die westlichen Besatzungszonen (Mai/Juni 1949)

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Wir haben über eine Million brachliegende Arbeitskräfte (März 1949). Davon sind in den einzelnen Ländern über ein Viertel Bauarbeiter. Wir haben eine brachliegende Bauwirtschaft, die sofort für den Wohnungsbau eingesetzt werden könnte.

Wir haben heimische Baustoffe in großer Auswahl; wir haben ausreichend Kohle für die Baustoffindustrie.

Wir haben Architekten und Ingenieure mit Ideen. Sie stellen ein geistiges Kapital dar, das nur darauf wartet, sich in modernen Bauverfahren zu bewähren.

Die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten - Arbeitskräfte, Rohstoffe und Betriebsstätten - sind gegeben. Wo bringen wir nun das nötige Geld her, um die ganze Maschinerie zugunsten der Bauwirtschaft, insbesondere des sozialen Wohnungsbaues, in Bewegung zu setzen?

b) Der Kapitalbedarf und dessen Deckung

Kapitalbedarf

Ausgehend von den derzeitigen durchschnittlichen Baukosten (einschließlich Aufschließung - jedoch ohne Grund- und Baukosten) soll für die kommenden Jahre etwa folgende Entwicklung angenommen werden:

Baukosten je Wohnung (im Durchschnitt) im Jahre

1949: 12.000 DM
1950: 11.500 DM
1951: 11.000 DM
1952: 10.000 DM.

Bei planvoller und gut organisierter Bautätigkeit wird die Kostendegression wahrscheinlich größer sein wie angenommen. Nach allen Anzeichen wird es auch bereits 1949 möglich sein, billiger als mit 12 000 DM pro Wohnung zu bauen. Wie die Material-, so wurden auch die Kapitalbedarfsermittlungen für „Plan A“ jedoch bewußt auf ein Minimum des zu erwartenden Fortschrittes und ein Maximum der Sicherheit abgestellt.

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c) Miete

Mietpolitisch vertritt die SPD folgendes Programm:

1. Für Neubauten soll das bisherige Neubaumietniveau gelten. Erhöhungen der Neubaumieten sowohl für vorhandene Neubauten (Baujahr 1919 bis 1948) wie für künftige Neubauten sind zur Zeit ausgeschlossen.

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9. Organisation des sozialen Bauwesens

Bau- und Siedlungsträger

Die SPD hat sich mit dem Aufruf zum Wohnungsbau des Düsseldorfer Parteitages im September 1948 zur Förderung aller Eigentumsformen bekannt. Der Aufruf nennt hierbei insbesondere den Eigenheimbau, den gemeinnützigen Wohnungsbau und auch den privaten Miethausbau. Entscheidend ist für die sozialdemokratische Wohnungspolitik, daß alle Empfänger öffentlicher Beihilfen für den Wohnungsbau unter einheitliche Bestimmungen über die Kalkulation der Kosten und die Gewinnbemessung gestellt werden. Das Muster hierfür ist in der Arbeit der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften) entwickelt. Wer öffentliche Beihilfen empfängt, muß sich die Kontrolle der Baukosten, die Bestimmung der Gewinnmöglichkeiten, die Aufsicht über die Verwendung von Mieten zur Deckung der Kosten und zur Pflege des Hauses gefallen lassen. Hierbei wird den gemeinnützigen Unternehmen eine wichtige Aufgabe zufallen, ohne daß sie ein wohnungswirtschaftliches Monopol erhalten, das sie auch ihrerseits nicht beanspruchen. Sie verdienen insbesondere deswegen Förderung, weil sie ihrem Willen und ihrer Bestimmung nach Kapitalgewinnerzielung ausschließen.

Wohnungsbaugesetze

Der notwendige Bau von 5 Millionen Wohnungen ist bis jetzt nur in beschränktem Umfange gesetzlich geregelt. Aufbaugesetze, Enttrümmerungsgesetze und andere Bestimmungen liegen vor, reichen aber nicht aus. Es ist vielmehr erforderlich, daß Wohnungsbaugesetze geschaffen werden, die die Grundsätze der Förderung des Wohnungsbaues, der Mietbemessung und der Verwendung öffentlicher Beihilfen regeln. Im übrigen müssen alle organisatorischen und gesetzlichen Maßnahmen von dem Gedanken getragen sein, die Zentralstellen nur soweit einzuschalten als nötig ist, um dem sozialen Bauwillen die Wege zu ebnen. Daneben soll jede Art von Selbsthilfe gefördert werden, die sich in den Rahmen des Gesamtprogrammes einfügt.

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