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Betrachtungen über die Auflösung der Akademie der Wissenschaften der DDR und die Gründung von Nachfolgeinstitutionen (2005)

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18.3.1991

Treffen mit Bundesforschungsminister Riesenhuber, den Wissenschaftsministern der neuen Bundesländer und dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Prof. Simon.

Es wird eine Empfehlung erarbeitet, nach der in Ostdeutschland neue Institute gegründet werden sollen mit etwa 7.000 bis 10.000 Mitarbeitern insgesamt.

Diese neuen Institute sollen durch den Bund und das jeweilige Bundesland zu je 50 % finanziert werden. Teile der AdW-Institute sollen mit staatlicher, zeitlich befristeter Unterstützung (Wissenschaftlerintegrationsprogramm – WIP; Hochschulerneuerungsprogramm – HEP) an Hochschulen eingegliedert werden.

Der Bund stellt in größerem Umfang finanzielle Unterstützung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (z. B. Umschulung) in Aussicht.

Das Eigentum der AdW-Institute soll den Sitzländern zufallen.

10.5.1991

Treffen der Wissenschaftsminister in Berlin

In diesem Treffen werden „Leitlinien der institutionellen Förderung in den neuen Bundesländern“ verabschiedet mit folgenden Kernpunkten:

– Gründung neuer Institute bis zum 31.12.1991

– Ausschreibung der wissenschaftlichen Leitungsfunktionen, jeweils gemeinsam mit einer Universität (gemeinsame Berufungen)

– Bestellung von Gründungsdirektoren

– Personalauswahl nach den Grundsätzen für den öffentlichen Dienst (das heißt, wer früher zu staatsnah beschäftigt war, z. B. als Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, durfte nicht eingestellt werden)

– Degressiv angelegte finanzielle Hilfen für den Personalabbau

– Die Ausgewogenheit der Forschungslandschaft soll mit bedacht werden.

16.8.1991

Regelung zur Sicherung der Forschungsergebnisse und Schutzrechte durch KAI – AdW

19.9.1991

Konferenz der Wissenschaftsminister der neuen Bundesländer mit Vertretern des Bundesforschungsministeriums und des Wissenschaftsrates in Dresden

– Die Evaluierung ist abgeschlossen. Die AdW-Institute werden aufgeteilt auf wenige Großforschungseinrichtungen, eine Vielzahl von Einrichtungen in gemeinsamer Finanzverantwortung von Bund und Land sowie Instituten und Arbeitsgruppen der FhG und MPG.

– Unklar bleibt lediglich der Status des Forschungszentrums Rossendorf (Großforschungszentrum oder nicht?)

– Es sollen ca. 10.000 Beschäftigte in neue Arbeitsverhältnisse übernommen werden.

– Für die neuen Institute werden als Anschubfinanzierung 100 Mio. DM zur Verfügung gestellt, die vornehmlich für Investitionen in neue Ausstattung/Geräte verwendet werden sollen.

– Der Personalbestand der AdW wurde von 24.000 Mitarbeitern im Mai 1990 auf 16.766 im August 1991 reduziert.

– Für das Wissenschaftler-Integrations-Programm liegen rd. 2000 Anträge vor. Die Hochschulen fordern eine Verlängerung der zeitlichen Limitierung über das Jahr 1993 hinaus.

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