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Innere Sicherheit (22. Mai 2006)

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Dauerhaft wird uns die Bekämpfung des Islamismus nur gelingen, wenn wir Radikalisierung und Rekrutierung bereits im Vorfeld verhindern. Daher haben unsere Sicherheitsbehörden im Herbst 2005 einen an gemeinsamen Zielsetzungen orientierten Dialog mit muslimischen Verbänden aufgenommen. Das vereinbarte Konzept hat zum Ziel, das wechselseitige Verständnis zu verbessern und gemeinsam gegen den extremistischen Missbrauch der Religion vorzugehen.

Gesellschaftliche Ausgrenzung, mangelnde Deutschkenntnisse und berufliche Perspektivlosigkeit tragen zur Radikalisierung junger, bei uns lebender Muslime bei. Eine erfolgreiche Integrationspolitik ist daher unverzichtbares Instrument einer wirksamen Anti- Terror-Strategie.

Zuwanderung und Integration sind zwei Seiten derselben Medaille. Erst die transparente Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung kann das Klima schaffen für die Integration der bei uns lebenden Migrantinnen und Migranten. Und erst ihre gelungene Integration kann die Grundlage für weitere Zuwanderung sein.

Und so verlangen wir von den zu uns kommenden Menschen, dass sie zu ihrer Integration selbst aktiv beitragen und die Grundwerte unserer Gesellschaft anerkennen. So leistet die Integration zugleich einen präventiven Beitrag zur Inneren Sicherheit unseres Landes.

Die Zuwanderungspolitik muss auch den Schutz und die Sicherheit unseres Landes und der hier lebenden Menschen gewährleisten. Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hat den für die Durchführung des Ausländerrechts im Wesentlichen zuständigen Ländern ein erweitertes Instrumentarium zur Abwehr terroristischer und extremistischer Gefahren an die Hand gegeben.

Im Rahmen der derzeitigen Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes prüfen wir auch, ob alle Sicherheitsfragen zufrieden stellend gelöst sind oder ob noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Im Vordergrund der aktuellen Debatte steht der Rechtsextremismus. Er erfordert die besondere Aufmerksamkeit von Staat und Gesellschaft. Deshalb stellt der Rechtsextremismus für das Bundesamt für Verfassungsschutz einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt dar.

Zwar ist es erfreulich, dass rechtsextremistische Parteien weder im vergangenen Jahr noch bei den drei Landtagswahlen im März dieses Jahres nennenswerte Erfolge erzielen konnten.

Die NPD hatte Ende des vergangenen Jahres 6.000 Mitglieder und somit 700 mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Mit ihrer erneuten Annäherung an die Neonazi-Szene und dem mit der DVU geschlossenen „Deutschlandpakt“ hat die NPD zwar versucht, ihre Bedeutung in der rechtsextremistischen Szene zu erhöhen. Mit durchweg weniger als 2 % der Stimmen bei der letzten Bundestagswahl und den Landtagswahlen dieses Jahres gelang ihr aber nicht der von ihr erhoffte Durchbruch.

Es ist aber besorgniserregend, dass die rechtsextremistische Ideologie bei einem beachtlichen Teil der männlichen Jungwähler von 18 bis 24 Jahren ankommt. Bei der Bundestagswahl wählten bundesweit über 5 % und in den neuen Bundesländern sogar fast 10 % der männlichen Jungwähler die NPD. Das muss für uns ein Ansporn sein, gerade bei jungen Menschen noch intensiver für unsere Demokratie zu werben.

DVU und Republikaner haben ihre Wahlziele durchgängig verfehlt. Zu dem sind die Mitgliederzahlen sowohl der DVU (um 2.000 auf nunmehr 9.000) als auch der Republikaner (um 1.000 auf 6.500) erneut deutlich gesunken.

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