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H.E.G. Paulus spricht sich gegen die Emanzipation der Juden aus (1831)

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14. Der Schutzbürger hat keinen Rechtsgrund zum Anspruch, von der bestehenden Staatsbürgerschaft als Staatsbürger aufgenommen zu werden. Er kann und darf aber nicht einmal in die Staatsbürgerrechte einer Nation aufgenommen werden, so lange er – es sey aus Vorurtheil oder aus besondern Gründen – zu einer andern Nation gehört und eine andere, eigene Nation constituiren zu müssen sich beredet.

15. Ungegründet ist's, daß die Religion die Judenschaft nöthige, eine eigene Nation zu bleiben. Aber gesetzt, es wäre nothwendige Folge ihrer Religion; immer muß der Satz bleiben: wer zu einer andern Nation gehört, darf nicht über eine andere Nation Vorgesetzter, Richter, Mitgesetzgeber werden wollen. Und wenn er es will, so muß er auf das, wozu er berechtigt ist, zurückgewiesen werden.

16. Nicht die mosaische Religion, d. h. der Glaube über das Verhältniß zu Gott, nöthigt die Judenschaft zur fortwährenden National-Unterscheidung; wohl aber der Unterschied der fremdartigen Gesetze und Sitten, daher der Erziehung und angewohnter Vorurtheile. Dahin gehört zum Beispiel Folgendes:

17. Nach Mose selbst ist dem Juden jeder Nichtjude ein Fremder, ein Goi, der zwar mit im Lande der Juden wohnen durfte, 2. Mos. 19, 33. 5. Mos. 10, 18, aber nur als Schutzeinwohner. Hält nun die Judenschaft an Mose nicht nur in dem Religionsglauben allein, sondern auch in der Gesetzgebung fest, wie können sie verlangen, daß wir (diejenige, welche von ihnen, wenn sie ein Staat wären) höchstens als Schutzbürger geduldet würden) sie jetzt umgekehrt als Staatsbürger behandeln, d. h. in niedere oder höhere Aemter, um über Uns andere zu regieren, zulassen sollen?

18. Wie hätte in der mosaischen Staatsverfassung einem im Lande wohnenden Nichtjuden einfallen dürfen, Vorsteher für Juden oder auch nur etwa Wahlmann für die Volksversammlung seyn zu können, durch welche z. B. Saul, David etc. zu Regenten gewählt wurden. – So lange die Judenschaft sich für verbunden hält, nach der mosaischen Gesetzgebung (welche von der Religion Abrahams und Mose's ganz zu scheiden wäre) ein jüdisches Volk bleiben zu müssen; so lange sind Wir ihnen Fremde, höchstens Schutzgenossen. Mit welchem Recht können sie uns mehr seyn? Nicht weil wir Christen sind, ist dies so; sondern weil sie selbst eine andere Nation, nach andern Gesetzen und Sitten, seyn wollen.

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