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Bericht der Preußischen Bezirksregierung in Koblenz über jüdische Einwohner (1820)

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§ 21. Nachdem wir die Gesetzgebung der Juden in den dies- und jenseits des Rheins belegenen Landesteilen des hiesigen Regierungsbezirkes in ihren Hauptgrundzügen entwickelt zu haben uns schmeicheln, gehen wir mit der Bemerkung, daß im Jahre 1818 die auf der rechten Rheinseite eingegangenen Schutzgelder die nicht unbeträchtliche Summe von 3112 Reichstalern Preußische Courant betrugen,

ad 2. zur gutachtlichen Äußerung über die Feststellung der staatsbürgerlichen Verhältnisse derselben mit Beziehung auf das Königliche Edikt vom 11. Januar 1812 über.

Die frühere und spätere Geschichte der Israeliten überzeugt uns, daß dieselben sowohl als selbständige Nation zur Zeit der Blüte ihres politischen Lebens, als auch nach ihrer Unterjochung und Auflösung ihre Eigentümlichkeit unter jedem Himmelsstrich, unter jedem Einfluß einwirkender Verhältnisse bewahrt und erhalten haben; eine Eigentümlichkeit, die in der Verwebung ihrer religiösen und zeremoniellen mit den politischen und bürgerlichen Zwecken und Lehren gesucht und aufgefunden wird. [ . . . ] Zerstreut unter allen Völkern der Erde (bilden die Juden) nicht bloße Glieder einer kirchlichen Sekte, sondern eine eigene Nation, einen Staat im Staate, fest und unerschütterlich hängend an den Gesetzen der Religion, die auch noch die Basis ihrer politischen Einrichtungen ist. [ . . . ] Hingewiesen auf Palästina, das Land der verheißenen Glückseligkeit, flehen sie um die Rückkehr dahin unaufhörlich zu Gott und gleichzeitig um Rache auf die Häupter ihrer Feinde, die alle Nichtjuden sind; denn jenes hohe Selbstgefühl, gleich bei der Gründung des Staates erzeugt [ . . . ] , die Auserwählten des Herren und allein seines Schutzes versichert zu sein, ging [ . . . ] beim Verfall des Reiches in Hoffart, Herabwürdigung und Verachtung aller Völker über, die das höchste Wesen nicht nach israelitischem Brauche anbeten und verehren.

[ . . . ] Waren die Fremden bei den Griechen und Römern Barbaren, so sind sie bei den Juden Goyim, d. h. Heiden, unreine Sklaven, Feinde, mit denen die Vereinigung entehrend ist. Der Talmud, weit entfernt ihre egoistischen, völkergehässigen Ansichten zu verdrängen oder auch nur eine menschenfreundlichere Richtung ihnen zu geben, hat dieselbe vielmehr aufs Neue anerkannt und befestigt; und so stehen die Juden auch noch jetzt allen anderen Völkern, am meisten den christlichen, feindlich gegenüber. Das Judentum steht mit dem Christentum in einem notwendig ewigen Kampfe. Diese Rücksicht allein schon erlaubt uns nicht, die Verbreitung des Judentums unter uns zu begünstigen, am wenigsten aber ihm eine solche Ausdehnung zu gewähren, daß seine Anhänger gleichen Einfluß wie die Christen auf die verschiedenen Institutionen des Staates haben, die immerhin mehr oder weniger mit der Religion in Berührung stehen, auf sie zurückkommen oder davon ausgehen. Wirft man dabei einen prüfenden Blick auf ihre moralische Tendenz, auf das Tun und Handeln der Juden im bürgerlichen Leben, so stößt man auf denselben Partikularismus, der ihre Religion charakterisiert und eine Folge davon ist. Alle Arbeit erscheint ihnen als Strafe, Ackerbau erklärt der Talmud für ein verächtliches Gewerbe und Viehzucht als ein verworfenes Geschäft, der Lebensart eines Räubers gleich [ . . . ] Gleichgültig für Ehre und Schande, wo Gewinn lockt, sehen wir sie schlau und listig, wo übervorteilt, getäuscht und hintergangen werden soll. Unerreichbar in der Kunst zu bestechen, finden sie stets in den Zwecken die Rechtfertigung der Mittel. Nie, oder doch selten, existiert eine Räuberbande ohne Verbindung mit ihnen.

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