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Anweisungen des preußischen „Soldatenkönigs” Friedrich Wilhelm I. an seine Offiziellen über die bäuerliche Colonisation in Ostpreußen (2. Juli 1718)

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15. Ob wir auch gleich sonsten gerne sehen möchten, dass die Anschläge auf den Märkischen Fuss eingerichtet werden möchten, gleichwie Wir solches Unserer teutschen Cammer anbefohlen, so finden wir es doch zur Zeit in Lithauen noch nicht rathsam, zumahlen die arendatores dadurch und weilen sie sich nicht gleich darin möchten finden können, noch mehr abgeschrecket werden dürften, dahero es damit bis zur weitern Verordnung sein Verbleiben hat. Es sollen

16. jedoch, damit einiges fundament zu den Anschlägen seyn möge, die Vorwerksäcker, wo es noch nicht geschehen werden, ausgemessen, auch nach Vielheit der Felder, Drey oder Vier jahre nach einander landgeschworne bey der aussaath zugegen seyn, und was an allerhand Getreyde ausgesäet wird, accurat annotiren.

17. Und da es den Anschein geben könte, dass wenn von denjenigen, so der Cammer vorstehen, auf denen von ihnen nicht gepachteten Vorwerkern, ihre pferde zu Ausfütterung und Weyde hingegeben werden, Wir darunter leiden würden, so habt ihr, der praesident und die Cammer, auf den Vorwerkern, welche ihr nicht gepachtet, keine pferde zu halten. Weilen Wir auch

18. die repeuplirung des Landes und introducirung guter Wirthschaft mit allem ersinnlichen Fleiss und Sorgfalt beschaffet wissen wollen; So habet ihr Uns darüber eure unterthänigste pflichtmässige Gedanken zu eröffnen.

Wir befehlen euch schliesslich, obigen allen allergehorsamst nachzuleben, auch was ihr sonst inhalts protocolli mit unserer Commission verabredet und concertiret habt, ohne Säumniss zu adimpliren. Wie Wir dann deshalb von Zeit zu Zeit eure pflichtmässige Berichte was darinnen geschehen, gewarten wollen. Seynd etc.

Geben Tilsit d. 2. July 1718.
Fr. Wilhelm
C.B. v. Creutz.

An
Die Lithausche Cammer.



Quelle: Rudolph Stadelmann, Friedrich Wilhelm I. in seiner Thätigkeit für die Landescultur Preussens. Leipzig: S. Hirzel, 1878, S. 234-38.

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