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Die „Meynungen des Graffen Kaunitz über das auswärtige System” (24. März 1749)

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4to Die höchst nöthige Verbeßerung der Reichs-Executionen zu bewürcken, so würde andurch zu Aufrechterhaltung der Justiz, und des Kayserlichen Ansehens nicht wenig beygetragen.

5to [ . . . ] Euer Kayser[lichen] Königl[ichen] May[es]t[ä]t allerhöchster Befehl hat mich berechtigt, meine ohnmaßgebliche Meinung über ein- so anderes etwas umständlich, und ohne Ruckhalt allerunterthänigst zu eröffnen.

Ich unterwerffe solche bloßer dienges der erläuchtigsten Beurtheilung, und wann ich hierunter zu weit gegangen, oder aus Schwäche der Einsicht, der allerhöchsten Willens Meinung verfehlet; So verhoffe umb so ehender allermieldeste Vergebung zu erhalten, da alles aus einem reinen, treuestem, auch von aller Gemüths-Regung entfernetem Dienst-Eyfer hergefloßen; Und Euer Kayser[liche] Königl[iche] May[es]t[ä]t von mir allergnädigst versichert seyn können, daß, wann künfftighin ein solches Systema, so meinen Gedancken schnur gerad entgegen lauffet, vorgeschrieben werden sollte, solches mir bey denen künfftigen Berathschlagungen, zur eintzigen Richtschnur dienen, und ich meine geäußerte privat-Meynung, völlig aus dem Gedächtnüß verbannen werde.

Wienn den 24ten Martii 1749.

W[enzel] A[nton] Graff zu Kaunitz-Rittberg




Quelle: Expansion und Gleichgewicht. Studien zur europäischen Mächtepolitik des ancien régime. Herausgegeben von Johannes Kunisch. Berlin: Duncker & Humblot, 1986, S. 168-239.

Abgedruckt in Helmut Neuhaus, Hg. Zeitalter des Absolutismus 1648-1789. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 5. Stuttgart: P. Reclam, 1997, S. 298-312.

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