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König Friedrich Wilhelm III. und seine Minister Stein und Schrötter, „Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie” (19. November 1808)

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b) alle die städtische Verwaltung betreffende Generalien und die auf den Antrag der einzelnen Deputationen und Kommissionen zu ertheilenden Bestimmungen in Spezialien;

c) alle Beschwerdesachen, sie mögen die Beeinträchtigung einzelner Einwohner der Stadt, die Verwaltung oder die verzögerte Abmachung betreffen;

d) die Annahme der Bürger, Führung der Bürgerrollen, Verzeichnung der Grundstückserwerber und Ertheilung der Gewerbs-Konzessionen.

Letztere kann aber da, wo der Magistrat nicht zugleich, vermöge Auftrags, die Polizeiverwaltung hat, nur nach geschehener Einwilligung der Polizeibehörde erfolgen.

e) Handlungs-, Strohm-, Schiffahrts-, Manufaktur- und Fabriken-Angelegenheiten;

f) die Kontrolle der öffentlichen Kassen, die Einforderung und Prüfung der Etats, das Rechnungswesen und die Bestimmung der zu den städtischen Bedürfnissen erforderlichen Beiträge der Bürgerschaft.

Außerdem liegt aber dem Magistrat die Aufsicht auf die Geschäftsführung sämmtlicher Deputationen und Kommissionen und die Kontrolle derselben ob. Besonders ist das Magistratspräsidium verbunden, sich darum genau zu bekümmern und die Geschäftsführung zu revidiren.

§ 179. Zur Geschäftsverwaltung in Deputationen und Kommissionen sind geeignet:

a) die kirchlichen Angelegenheiten.

Jede Kirche erhält einen Obervorsteher aus dem Magistrat und zwei Kirchenvorsteher aus der Gemeine, welche die Externa besorgen.

b) Schulsachen.

Die Organisation der Behörde zur Besorgung der innern Angelegenheiten, wird besondern Bestimmungen vorbehalten.

Die äußern Angelegenheiten besorgt ein Magistratsmitglied als Ober-Vorsteher mit den nöthigen Vorstehern aus der Bürgerschaft.

In großen und mittlern Städten, wo gelehrte Schulen bestehen, erhalten diese ihr besonderes Vorsteheramt und die übrigen Schulen nach angemessenen Abtheilungen, ebenfalls dergleichen.

c) Das Armenwesen wird von einer Deputation geleitet. [ . . . ]

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