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Maria Theresias Politisches Testament (1749-50)

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In dem Land ob der Enns wurde mir die Gelegenheit selbst suppedidieret, in die innere Verfassung tiefer einzugehen und auch alldorten die Rectificationsprincipia festzustellen, anerwogen dieses Land zu Bedeckung seines eigenen Credits umb einen Nachlaß in dem Recessualquanto mich öfters angegangen. Nach und nach bin auch daselbst gemeinet, in eine noch bessere Ordnung das Werk einzuleiten und alldortiges Domesticale umb eine Merkliches einzuschränken.

Bei denen hiesigen niederösterreichischen Ständen finde die mehreste Beschwernüsse vor, gestalten selbige von denen Ministris, so ihnen besonders zugetan waren, am stärkesten verwöhnet werden, weilen auch durch ihren Credit vieles Geld dem Hof vorgestreckt, und zu vorigen Zeiten, wo man notwendig gehabt, alles verschrieben und hergegeben hätte, wann solches bekommen, welches die österreichischen Länder trefflich gewußt haben, sich zu Nutzen zu machen. Nichts destoweniger lasse mich nichts abhalten, auch darinnen meinen Zweck zu erreichen, folgbar denenselben in Domesticali zum Nutzen des armen Contribuenten engere Schranken zu setzen, beinebenst auch die noch mehr als anderwärts dahier erforderliche Rectification und Beiziehung derer seithero freigebliebenen Gründen zu betreiben und in billigmäßige Maßreguln einzuleiten, wordurch nicht allein, da solches in allen Ländern gleich beobachtet wissen will, das geschlossene Hauptsystema zu consolidieren, sondern auch den göttlichen Segen in dieser heilsamen Absicht zuzuziehen verhoffe.

Die tyrolische und vorderösterreichische Lande habe zwar durch den Grafen von Chotek untersuchen lassen, jedoch mußten selbige nach Anleitung des neuen Systematis in eine ganz andere Form gegossen werden; doch habe auch daselbst jenes Quantum erreichet, was in dem Systemati denenselben zugeteilet war, welches gleichmäßig in Siebenbürgen und dem Temesvarischen Banat zu Stand gebracht. Mit dem Königreich Hungarn allein habe keine Änderung vorzunehmen für dienlich erachtet, weilen außer einem Landtag nach denen Gesetzen des Landes etwas solches zu tentieren nicht ratsam wäre, nicht minder bei Hungarn besondere Umstände, so in Ansehung derer Folgen sehr häcklich sind, in Consideration fallen.

Das vor meine teutsche Erblande festgesetzte Systema in Militari, Camerali und Schuldenwesen begreifet in sich sowohl die hungarische als auch die böhmisch- und österreichische Erblande und setzet mich in Stand, nach Bestreitung der verfallenden Cameralausgaben und notdürftigster Bedeckung des Schuldenstatus in denenselben 110.000 Mann auszuhalten, auch nach und nach möglichsterdingen alljährlich eine Cassaeersparnüs zu machen, umb hiermit bei einem feindlichen Einfall meine Armee sogleich in marschfertigen Zustand zu setzen, mithin andurch jene schädliche Situation zu vermeiden, welche mich leider! bei dem Antritt meiner Regierung betroffen und welche der eigentliche Ursprung alles nachhero erfolgten Unheils ist.

In denen Niederlanden sollen 24.000 Mann, in Italien hergegen wenigstens 26.000 Mann ausgehalten werden, so in allen mit denen hiesigen eine Summa von 150.000 Mann ausmachet. In Welschland gehet es diesfalls am beschwerlichsten zu, jedoch hoffet noch immer Graf Pallavicini mit dem darüber gefertigten Plan, so hierbei folget, zu meiner Zufriedenheit auszulangen.

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