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Maria Theresias Politisches Testament (1749-50)

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Die größte Beschwerde äußerte sich bei denen drei innerösterreichischen Ländern. In sämmentlichen österreichischen, besonders aber denen innerösterreichischen Ländern ist dermaßen unverantwortlich und unwirtschaftlich fürgegangen worden, daß man an Seiten des Hofes, das ist deren ehemaligen Kanzleien gestatte, womit diese Länder in eigene sogenannte Domesicalschuldenlast von 24 Millionen versunken, so an Interessen eine Million 200.000 fl. erfordern. Die Entkräftung dieser Länder machte diese Cameralausschreibung so hoch ausfallen, auch die wahre Ursach ist, warumb die denenselben zugeteilte Praestanda bevoraus in denen innerösterreichischen Ländern vor unerschwinglich angesehen und in teils Orten auch wirklich solchergestalten gar leicht befunden werden dürften.

Diese innerösterreichischen Länder haben vor meiner Regierung dahier ganz besondere Protection gefunden, mithin dieselben durch Anticipationes zum öfteren von demjenigen, was ordnungsmäßig auf sie ausgefallen, sich entlediget haben; einfolglich selbten weit beschwerlicher als allen übrigen gefallen, sich der angesonnen systematischen Ordnung zu unterziehen. Und eben darum ware von Steiermark mit äußerster Bemühung nur ein Receß auf drei Jahr zu erhalten.

In Crayn hat man ein ganzes Jahr Geduld haben müssen, bis alldorten, jedoch mit Nachlaß des zur Schuldencassa gehörigen Quanti, man einen Receß auf drei Jahr zustandbringen mögen.

In Cärnthen ware nichts zu tun und ich sahe mich bemüßiget, weilen die Stände in keine raisonable Ideen einzuleiten waren, jure regio die Praestanda zu collectieren, nachdeme selbe vor einem Jahr vorhero, um ihnen zu helfen, durch Grafen von Haugwitz in etwas eingerichtet, ihnen zweierlei Commissarien geschickt, wovon letzterer Rudolph Graf Chotek, deme sie unterschriebener den Receß mitgegeben, drei Wochen darauf aber wieder demselben widersprochen; und ihr beständiges Lamenti zwar alle Zeit gewesen, daß sie die Gaben nicht bestreiten können, allein wollten sie in ihrem Domesticale oder anderen Adminicular-Fundis nichts ersparen und schlageten vor, aus Ignoranz oder Bosheit, mehrers auf den Untertan noch zu legen. Dieses ist die Ursache, warumben selbe jure regio collectieren lasse.

Die ständischerseits daselbst beständig vorschützende Unvermögenheit, die durch eigene Schuld und geführte üble Wirtschaft nicht eben so unbegründet sein mag, hat mir den natürlichen Anlaß gegeben, auf bessere und justizmäßigere Bewirtschaftung des dortigen Domesticalia fürzudenken. Und ist überhaupt anzumerken, daß die ständische per abusum eingeschlichene allzu große Freiheit an dem Verfall meiner Erblande hauptsächlich die Schuld trage; in Erwägung, daß selbten ständischerseits justizmäßig fürgegangen werde, indeme meistens die ständische Vorsteher lediglich jenem, was ihre Vorfahrer getan, gefolgt und ihre Particularanliegenheiten befördert, dem armen Bedruckten aber alle billig anzuverlangende Aushilfe versagen oder vernachlässigen, mithin gemeiniglich Stände durch Stände unterdrucken lassen.

Die sogenannte ständische Praerogativen haben größten Teils zu ihrem Hauptendzweck einen arbitrarischen Umbgang einiger Mitstände, so sich einer unermeßlichen Praepotenz über andere anmaßen.

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