GHDI logo

Maria Theresias Politisches Testament (1749-50)

Seite 20 von 28    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


Darinnen aber stimmete Graf Haugwitz mit dem obristen Canzler übereins und wurde auch solches von allen Ministris approbieret, daß dem Heil der Monarchie durch dieses Militarsystema kein Vorschub gegeben werde, wann nicht auch zugleich das Schuldenwesen und Camerale in eine gleichmäßige Ordnung gesetzet worden.

Zu beiden Objectis waren die Cameralfundi unerklecklich und Graf Harrach mußte dessen umb so ehender convenieren, als selbtem committieret hatte, die Cameral- und Schuldenerfordernüß selbst auszuarbeiten.

Allein auch darinnen kunte mit ihme umb so weniger übereinkommen, als dessen Ideen von neuen dahin gerichtet waren, den Stadtbanco von dem größten Teil seiner fundorum zu entsetzen, wodurch selbter völlig wäre über den Haufen geworfen worden, maßen dessen Supposita, worauf er seine Speculationes fundieret, nach allseitiger Meinung und überzeugenden Beweis weder existieret, weder zur Existenz gebracht werden mochten.

Solchergestalten ware abermals bemüssiget, von dem Grafen von Haugwitz sowohl das Schulden- als das Cameralsystema ausarbeiten zu lassen, welches der unermeßlichen in beiden vorgewalteten Confusionen ohnerachtet, doch endlich glücklich zustandgebracht worden, dergestalten jedoch, daß nach Exszindierung derer Cameralfundorum zu denen unumgänglich erforderlichen Cameralausgaben zu Dotierung derer vorfindenden Schulden à 6%, und zwar 5 zu denen Interessen und ein Prozent zu dem Capital, wiewohlen mit Ausschlüssung jener, so bei dem Banco haften, sich ein Abgang an fundis von ungefähr zweieinhalb Millionen wirklich geäußert. Diese notdürftige Summa zu Befestigung des Hauptsystematis mußte von denen Ländern verlanget werden, mithin die böhmisch- und mährische Deputierten, so eben zugegen waren, hierzu selbst praeparierte und denenselben der Sachen Bedürfnüs gründlich vor Augen legete. Sie wurden dahero auf meine Veranlassung bewogen, meine Propositiones bei ihren Mitständen selbst geltend zu machen und richteten durch ihre Gegenwart bei denen diesfalls gehaltenen Landtägen so viel aus, daß in Böhmen, Mähren und Schlesien die Cameralrata zum Behuf der Schuldencasse bewilliget wurde.

In Niederösterreich ware Graf von Harrach angesetzter Landmarschall. Dieser wollte sich nicht dahin resolvieren, denen hiesigen Ständen die Proposition auf die ihnen anzusinnende zwei Millionen zu machen, folglich genötiget ware, den Grafen von Haugwitz zum Commissario zu ernennen und zum Landmarschall den Grafen von Bräuner zu substituieren. Auch darinnen wurde glücklich reüssieret, dergestalten, daß die niederösterreichische Stände diese zwei Millionen willigst auf sich nahmen und mit ihnen der Receß wie mit denen böhmischen Ländern auf zehn Jahr geschlossen worden.

Mit dem Lande ob der Enns, wohin den Grafen von Haugwitz nicht schicken konnte, gienge es etwas beschwerlicher her, umb die angetragene eine Million zu erhalten. Da aber die Deputierten zu Schlüssung des Recesses dahier anlangeten, so wurde endlichen solcher vollends zu Stande gebracht.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite