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Maria Theresias Politisches Testament (1749-50)

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Ich ließe hiervon durch den Grafen von Haugwitz dem obristen Kanzler Grafen von Harrach vertrauliche Communication tun. Dieser äußerte sich sogar gegen mich, in denen Hauptprincipiis gänzlich hiermit verstanden zu sein, und alle Ministri gaben demselben fast einen allgemeinen Beifall, außer daß einige anvorderist die Kräften der Länder zu Erschwingung derer hierzu erforderlichen Summen genauer zu examinieren vermeinten, welcher billiger Gegenstand dardurch größten Teils gehoben wurde, daß mittels einer gefertigten Bilanz zu Tage geleget worden, welchergestalten, wann alle Exactiones, Landespraestanda und übrige Auslagen, so das corpus statum und übrige Private erduldet, zusammengeschlagen werden wollten, die hieraus zu eruierende Hauptsumma jene Erfordernüsse, so zu Conservierung dieses Systematis bedürftig, ohnfehlbar überschreiten dürften, welches die Beilag des mehreren bestärket.

Die erste Hauptdifficultät, so man diesem Systemati entgegengesetzet, ware die unter denen sämmentlichen Erblanden vorzunehmende Repartition, maßen man sich auf einen vermeintlich hergebrachten Dividenten bezogen, vermög welchem die ärmsten und am mehresten praegravierte innerösterreichischen Länder in einer unerschwinglichen Proportion beigezogen werden sollten. Der Obristcanzler Graf von Harrach, der hierauf am mehresten insistierete, fiele auf die Gedanken, samt alle Cameral- und Consumtionsaufschläge in denen Ländern, so verschiedene Millionen importieren, aufzuheben, dahingegen denen Ständen anzumuten sei, alles das, was das noch wenig übrig verbleibende Camerale nicht zu erschwingen vermöchte, sowohl zu der systematischen Unterhaltung derer 108.000 Mann als auch zu genugsamber Bedeckung des ganzen Schuldenwesens und des status cameralis zu verwilligen. Hierinfalls fande selbter von niemanden einen Beifall, indeme eines Teils durchgehends vor eine Unmöglichkeit angesehen und der Umsturz des Banco festgesetzet wurde (deme alle Zeit, so viel möglich, ausweichen wollen), obschon gegen Zugestehung obangezeigter Benficiorum denen Ländern die bis gegen 27 Millionen hinaufsteigende Bedürfnisse zuzumuten, zumalen ohne Beiziehung derer Consumenten in denen Aufschlägen die Ertragung sotaner Last denen Contribuenten so unerträglich als möglich sein müßte; andernteils aber weder ich noch meine übrige Ministri bei der Posterität vor verantwortlich ansehen kunte, die zeit meiner Vorfahrer allschon festgestellte und wirklich incamerierte Aufschläge wiederumb gänzlich aus Handen zu lassen, mithin die an deren Stellen zu constituirende Länderpostulata die ganze landesfürstliche Wesenheit, dessen Wohl und Wehe und völlige Unterhaltung dem ständischen geneigten Willen und willkürlichen Disposition zu unterziehen, dergestalten daß hierdurch die landesfürstliche Macht sehr eingeschränkt würde, andurch die Stände oder einige Particulares davon profitieren könnten, in das Künftige aber das allgemeine Beste gleichwohlen nicht promovieret wurde; dann so viel meine Autorität gebraucht, weilen geglaubt, es wäre nötig und heilsam, so gerne und gleich hätte selbe eingeschränkt, ja wohl gar vergeben vor mich und meine Nachkömmling, wann durch deren Ständen Administration die Gerecht- und Billigkeit und dem gemeinen Besten wäre besser prospicieret worden. Weilen aber des contrarii nur gar überzeuget ware, und selbe Höhere oder Potentiores nur ihren Vorteil und Ansehen gesucht auf beeden Teilen zu vermehren, mit dem den arbitrum zwischen dem Landesfürsten und Ständen nach eigenem Belieben und Wohlgefallen allstets gemacht hätten, so habe in derlei Ideen unmöglich eingehen können.

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