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Samuel Pufendorf, Die Verfassung des deutschen Reiches (1667)

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Endlich zeugt von der Schwäche des Reichsverbandes, daß es weder einen gemeinsamen Reichsschatz noch ein Reichsheer gibt, mit dem man fremde Angriffe abwehren oder irgendeine Provinz, aus deren Abgaben man die gemeinsamen Staatsausgaben bestreitet, erwerben kann. Es würde schon genügen, wenn Deutschland seine Söldner, die fast in ganz Europa ihre Haut zu Markte tragen, für seine eigenen Zwecke verwenden könnte. [ . . . ]




Quelle: Severinus de Monzambano Veronensis, De statu imperii Germanici ad Laelium fratrem, dominum Trezolani. Liber unus. Genf 1667. [Der Text erscheint hier im lateinischen Original.]

Deutsche Übersetzung: Samuel Pufendorf, Die Verfassung des deutschen Reiches. Übersetzung, Anmerkung und Nachwort von Horst Denzer. Stuttgart: P. Reclam, 1976. S. 106 f., 118-22.

Abgedruckt in Helmut Neuhaus, Hg. Zeitalter des Absolutismus 1648-1789. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 5. Stuttgart: P. Reclam, 1997. S. 27-35.

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