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Analyse des amerikanischen Außenministeriums zur sowjetischen Berlin-Note (7. Januar 1959)

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Auf diese Weise waren Rahmen und Organisation für die sowjetische Deutschlandpolitik auf militärischem und politischem Gebiet bereits vorhanden, ehe noch die Siegermächte zusammenkommen konnten, um ihre Pläne zu diskutieren und die Verwirklichung der erklärten Grundsätze der Kriegskoalition abzusprechen. Dennoch trafen die Regierungschefs der UdSSR, des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten vom 17. Juli bis 2. August 1945 zur Berliner (Potsdamer) Konferenz zusammen, um eine große Anzahl internationaler Probleme zu erörtern, einschließlich einer Reihe von Grundsätzen, die gegenüber Deutschland befolgt werden sollten, um die Kriegsziele der Alliierten zu realisieren.

In dem vom 1. August 1945 datierten Potsdamer Protokoll sind sowohl negative Zielsetzungen der Alliierten (Entmilitarisierung, Entnazifizierung und Reparationen) niedergelegt als auch positive Bestimmungen, um den alliierten Nationen und Deutschland zu zeigen, daß es eine Zukunft für das deutsche Volk gebe. Die nachstehenden Auszüge aus dem Potsdamer Protokoll enthalten die positiven Punkte:
[ . . . ] Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden.
[ . . . ] Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck
[ . . . ] ist die lokale Selbstverwaltung in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse, so schnell, wie es mit der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederherzustellen;
[ . . . ] sind in ganz Deutschland alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen;
[ . . . ] soll der Grundsatz der Wahlvertretung in die Gemeinde-, Kreis-, Provinzial- und Landesverwaltungen so schnell, wie es durch die erfolgreiche Anwendung dieser Grundsätze in der örtlichen Selbstverwaltung gerechtfertigt werden kann, eingeführt werden;
[ . . . ] wird bis auf weiteres keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Verkehrswesens, des Nachrichtenwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein.
[ . . . ] Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung freier Gewerkschaften, gleichfalls unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit, wird gestattet werden.
[ . . . ] Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen hinsichtlich:
a) der Erzeugung und der Verteilung der Produkte der Bergbau- und der verarbeitenden Industrie;
b) der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei;
c) der Löhne, der Preise und der Rationierung;
d) des Import- und Exportprogramms für Deutschland als Ganzes;
e) der Währung, des Bankwesens, der zentralen Besteuerung und der Zölle;
f) der Reparationen und der Beseitigung des militärischen Industriepotentials;
g) des Verkehrs- und Nachrichtenwesens.

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