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Analyse des amerikanischen Außenministeriums zur sowjetischen Berlin-Note (7. Januar 1959)

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3. Das Abkommen über die Schaffung der Hilfs- und Wiederaufbauverwaltung der Vereinten Nationen (UNRRA), das am 9. November 1943 unterzeichnet wurde, besagt in Artikel I, Absatz 2:

Unter Berücksichtigung von Artikel VII hat die Verwaltung folgende Zielsetzungen und Funktionen:

a) Hilfsmaßnahmen für Opfer des Krieges, wie die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Brennstoffen, Bekleidung, Wohnraum und anderen lebensnotwendigen Dingen sowie die ärztliche Betreuung und die Bereitstellung anderer notwendiger Dienste in sämtlichen Gebieten, die der Kontrolle irgendeiner der Vereinten Nationen unterstehen, zu planen, zu koordinieren, durchzuführen oder ihre Durchführung zu veranlassen; die Produktion und den Transport von hierfür erforderlichen Gütern und die Bereitstellung derartiger Dienste in diesen Gebieten in dem Umfange zu ermöglichen, der für eine angemessene Hilfeleistung erforderlich ist. Die Art der Tätigkeit der Verwaltung innerhalb des Territoriums eines Mitgliedstaates, in dem dessen Regierung die Regierungsgewalt ausübt, und die Verantwortung der Mitgliedregierung für die Durchführung der von der Verwaltung in diesem Gebiet geplanten Maßnahmen wird nach Konsultationen der Mitgliedregierung und mit deren Zustimmung geregelt.

4. Auf der Krim- (oder Jalta-) Konferenz zwischen Großbritannien, der UdSSR und den Vereinigten Staaten vom 4. bis 11. Februar 1945 wurde in der «Erklärung über das Befreite Europa» in zuversichtlichen Worten erklärt:

Zur Schaffung von Bedingungen, unter denen die befreiten Völker diese Rechte ausüben können, werden die drei Regierungen, wo immer es die Umstände ihrer Ansicht nach erfordern, die Völker der befreiten europäischen Staaten oder der früheren europäischen Vasallenstaaten der Achse gemeinsam in folgendem unterstützen:

a) bei der Wiederherstellung von Friedensverhältnissen;

b) bei der Durchführung von Notmaßnahmen zwecks Unterstützung Hilfsbedürftiger;

c) bei der Schaffung vorläufiger Regierungsgewalten, die eine umfassende Vertretung aller demokratischen Elemente der Bevölkerung darstellen und die zur baldestmöglichen Errichtung von dem Volkswillen entsprechenden Regierungen auf dem Wege freier Wahlen verpflichtet sind; und

d) nötigenfalls bei der Durchführung solcher Wahlen.

Diese Vereinbarungen zeigen, daß sich die Kriegsverbündeten einschließlich der UdSSR auf grundlegende Richtlinien festgelegt hatten, die ihr Verhalten nach dem Kriege bestimmen sollten, nämlich auf die Schaffung einer gerechten und stabilen Weltordnung, die Unterstützung von Hilfsbedürftigen und den Wiederaufbau der vom Krieg zerstörten Gebiete.

Die Sowjetunion weigerte sich jedoch, spezifischen Vorschlägen zur Durchführung der Vereinbarungen nachzukommen, und ging dazu über, im gesamten sowjetisch besetzten Osteuropa ihre eigenen Pläne zu verwirklichen. Statt beispielsweise mit den westlichen Verbündeten im Alliierten Kontrollrat (der höchsten alliierten Körperschaft in Deutschland) in dem Bemühen zusammenzuarbeiten, den zur Gewährleistung des Fortbestandes und der künftigen Wiedergenesung des deutschen Volkes erforderlichen wirtschaftlichen Mindeststandard sicherzustellen, verzögerte und umging die UdSSR Entscheidungen und verließ schließlich im März 1948 den Alliierten Kontrollrat gänzlich.

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