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Analyse des amerikanischen Außenministeriums zur sowjetischen Berlin-Note (7. Januar 1959)

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Dies sind die Tatsachen:
1. In Vereinbarungen, die während des Krieges getroffen wurden, legten die Alliierten zwei Hauptziele ihrer Politik fest: sie gelobten, den Gegner niederzuringen, und sie erklärten, daß sie unter Beibehaltung der im Krieg geübten Zusammenarbeit nachdrücklich auf eine Beseitigung der Kriegsschäden hinarbeiten würden.
2. Die Niederringung des Gegners erforderte große Opfer.
3. Statt den Vereinbarungen aus der Kriegszeit nachzukommen, ging die UdSSR daran, ihre eigenen Pläne für die Ausbreitung des Kommunismus in Osteuropa zu verwirklichen, und sie unterband oder verzögerte nach Möglichkeit alle Maßnahmen der Westmächte, die den wirtschaftlichen Wiederaufbau in Deutschland und im übrigen Europa beschleunigen sollten.
4. Diese Handlungsweise der Sowjets, die ihre Versprechungen Lügen strafte, zerstörte das zunächst vorhandene Wohlwollen gegenüber der UdSSR und überzeugte die Regierungen der Westmächte von der Notwendigkeit, dem sowjetischen Expansionsdrang entgegenzutreten.
5. Stalin erklärte dem Westen 1946 den «kalten Krieg», als er versicherte, das Kriegsbündnis mit dem Westen sei nur eine Notlösung gewesen. Er sagte voraus, daß es zu Kriegen zwischen kapitalistischen Staaten kommen werde, und erklärte, die Kommunisten würden ihre Herrschaft über weitere Völker ausdehnen.

Während des Krieges war die Politik der alliierten Staaten gegenüber Deutschland darauf zugeschnitten, den Krieg erfolgreich zu Ende zu führen, den Frieden herzustellen und alsdann den Wiederaufbau einzuleiten.

1. Die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 besagt:

Die unterzeichneten Regierungen,
die sich einem gemeinsamen Programm von Zielsetzungen und Grundsätzen verschrieben haben, das in der Gemeinsamen Erklärung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und des Premierministers des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland vom 14. August 1941, als Atlantik-Charta bekannt, enthalten ist; und
die überzeugt sind, daß der vollständige Sieg über ihre Feinde zur Verteidigung von Leben, Freiheit, Unabhängigkeit und Religionsfreiheit und zur Wahrung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in ihren eigenen Ländern ebenso wie in anderen Ländern unerläßlich ist und daß sie gegenwärtig im gemeinsamen Kampf gegen unerbittliche und brutale Mächte stehen, die die Welt zu unterjochen trachten,

erklären:

1. daß jede Regierung sich verpflichtet, ihre sämtlichen militärischen und wirtschaftlichen Mittel gegen jene Mitglieder des Dreimächtepaktes und deren Anhang einzusetzen, mit denen sich diese Regierung im Kriegszustand befindet;
2. daß jede Regierung sich verpflichtet, mit den hier unterfertigten Regierungen zusammenzuarbeiten und keinen getrennten Waffenstillstand oder Frieden mit den Gegnern zu schließen.
Der vorstehenden Erklärung können sich andere Staaten anschließen, die gegenwärtig oder später konkrete Beihilfe oder Beiträge zum Kampf für den Sieg über den Hitlerismus leisten.

2. Das im Anschluß an die Moskauer Außenministerkonferenz veröffentlichte anglo-sowjetisch-amerikanische Kommuniqué vom 1. November 1943 führt aus:

Die übereinstimmende Auffassung der drei Regierungen, daß es in ihrem eigenen nationalen Interesse und im Interesse sämtlicher friedliebender Staaten liege, die derzeitige enge Zusammenarbeit und das Zusammengehen in der Führung des Krieges in der Zeit nach Beendigung der Feindseligkeiten fortzusetzen, und daß nur auf diese Weise der Frieden aufrechterhalten und das Wohl ihrer Völker im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich am besten gefördert werden könne, rangierte in ihrer Bedeutung unmittelbar hinter der beschleunigten Beendigung des Krieges.

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