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Auszüge aus Hitlers Ansprache vor dem „Ersten Großdeutschen Reichstag” (30. Januar 1939)

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Wenn aber wirklich die deutschen Kirchen diese Lage für sie als unerträglich ansehen sollten, dann ist der nationalsozialistische Staat jederzeit bereit, eine klare Trennung von Kirche und Staat vorzunehmen, wie dies in Frankreich, Amerika und anderen Ländern der Fall ist.

Ich möchte mir nun die Frage erlauben: Welche Beträge haben im selben Zeitraum Frankreich, England oder [die] USA. an ihre Kirchen durch den Staat aus öffentlichen Mitteln abgeliefert?

3. Der nationalsozialistische Staat hat weder eine Kirche geschlossen, noch einen Gottesdienst verhindert, noch je einen Einfluß auf die Gestalt eines Gottesdienstes genommen. Er hat weder auf die Lehre noch auf das Bekenntnis irgendeiner Konfession eingewirkt. Im nationalsozialistischen Staat kann jeder nach seiner Façon selig werden.

Allerdings: Der nationalsozialistische Staat wird aber Priestern, die, statt Diener Gottes zu sein, ihre Mission in der Beschimpfung unseres heutigen Reiches, seiner Einrichtungen oder seiner führenden Köpfe sehen wollen, unnachsichtig zum Bewußtsein bringen, daß eine Zerstörung dieses Staates von niemandem geduldet wird, und daß Priester, sobald sie sich außerhalb des Gesetzes stellen, vom Gesetz genau so zur Rechenschaft gezogen werden wie jeder andere deutsche Staatsbürger auch.

Es muß aber hier festgestellt werden, daß es zehntausende und zehntausende Priester aller christlichen Konfessionen gibt, die ihren kirchlichen Pflichten genau so oder wahrscheinlich besser genügen als die politischen Hetzer, ohne daß sie jemals mit den staatlichen Gesetzen in einen Konflikt geraten sind. Diese zu schützen, sieht der Staat als seine Aufgabe an. Die Staatsfeinde zu vernichten, ist seine Pflicht.

4. Der nationalsozialistische Staat ist weder prüde noch verlogen. Allein es gibt bestimmte Moralgrundsätze, deren Einhaltung im Interesse der biologischen Gesundheit eines Volkes liegt, an denen wir daher auch nicht rütteln lassen. Päderastie oder Verfehlungen an Kindern werden in diesem Staate gesetzlich bestraft, ganz gleich, wer diese Verbrechen begeht.

Als sich vor fünf Jahren führende Köpfe der nationalsozialistischen Partei dieser Verbrechen schuldig machten, wurden sie erschossen. Wenn andere Personen des öffentlichen oder privaten Lebens oder auch Priester die gleichen Delikte begehen, werden sie nach dem Gesetz mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft.

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