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Bismarcks Rede im Norddeutschen Reichstag zur Verteidigung seines Verfassungsentwurfs (11. März 1867)

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Jedenfalls, wie ich es mir schon anzudeuten erlaubt, brauchen wir in dieser Beziehung ein unantastbares Uebergangsstadium, bis wir organisch zu Fleisch und Blut mit einander verwachsen sind

(Bravo!)

und dieser Gedanke wird auch, wie ich glaube, von einem großen Theil der strengeren Constitutionellen, die aber das Zustandekommen der Sache wollen, nicht angefochten.

(Bravo! Sehr richtig!)

Im Uebrigen bemerke ich in Bezug auf einige Einzelheiten, die monirt worden sind, um zu verhindern, daß die Discussion sich öfter auf dieses Gebiet begiebt, als nöthig ist, beispielsweise unsere Beziehungen zu Süddeutschland. Der Herr Abgeordnete Waldeck hat vorgestern sich lediglich von der Herstellung eines constitutionellen einheitlichen Ministeriums die Wirkung versprochen: „dann hätten wir die Süddeutschen“, wie er sich ausdrückte. Ich glaube, wir können sie nicht sicherer zurückschrecken, als wenn wir in eine solche Richtung treten, die, wie ich vorhin andeutete, mit der Mediatisirung der Deutschen Fürsten große Aehulichkeit hätte.

Was sind diese Süddeutschen? Einstweilen ist es die Bairische, die Württembergische, die Badische Regierung. Glauben Sie, daß Seine Majestät der König von Baiern, oder von Württemberg sich durch solche Einrichtungen, wie sie der Abgeordnete Waldeck in Vorschlag brachte, besonders angezogen fühlt?

(Heiterkeit.)

Meine Herren, ich weiß das Gegentheil.

Unser Verhältniß zu Süd-Deutschland wird sich an der Hand des Artikels, der sich im Verfassungs-Entwurfe darüber befindet, meines Erachtens einfach und mit Sicherheit entwickeln. Wir haben zunächst mit Süd-Deutschland die Gemeinschaft des Zollvereins, eine Gemeinschaft, die in diesem Augenblick allerdings bis zu einem gewissen Grade in der Luft schwebt, weil die Friedens-Verträge eine sechsmonatliche Kündigung vorbehalten, bis wir uns über das Verhältniß von Nord- und Süd-Deutschland in dieser Beziehung geeinigt haben werden; um eine Einigung möglich zu machen, war dieses Kündigungsrecht nothwendig. Ich denke also, sobald wir mit der Norddeutschen Verfassung fertig sind, daß wir zunächst den süddeutschen Regierungen Eröffnungen machen, damit sie mit uns zusammentreten, um den Weg zu berathen, auf dem wir zu einem dauernden organischen, nicht alle 12 Jahre kündbaren Zollverein gelangen. Wir haben für den Norddeutschen Bund diese Wohlthat gesichert durch Artikel über Zollgesetzgebung, wir können aber weder verlangen, daß die 3 oder 4 süddeutschen Staaten Alles dasjenige, was wir hier durch die Gesetzgebung, an der sie selbst nicht Theil nehmen, beschließen, ohne Weiteres annehmen sollen, noch können wir ihnen gegen Das, was der Norddeutsche Reichstag gesetzlich beschließt, ein Veto einräumen, ein Veto, das jede von 3 oder 4 Regierungen ausüben und mit ihren Ständen theilen würde. Soll der Zollverein im bisherigen Umfange fortbestehen, so ist es ganz unvermeidlich, daß organische Einrichtungen geschaffen werden, vermöge deren Süd-Deutschland an der Gesetzgebung über Zollsachen Theil nimmt. Ich enthalte mich, das Nähere anzudeuten, ich glaube aber, es ergiebt sich von selbst, wie die Einrichtungen beschaffen sein müssen.

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