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Stenographische Niederschrift (Teilübertragung) der interministeriellen Konferenz im Reichsluftfahrtministerium (12. November 1938)

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Funk: Aktien ja, aber Schuldverschreibungen des Reiches nicht.

Fischböck: Es ist doch besser, wenn man dem Juden 3 % bezahlt statt 4½ %. Die Möglichkeit einer Kontrolle des jüdischen Vermögens ist ganz aus in dem Augenblick, wo wir ihm die Wertpapiere lassen.

Göring: Meine Herren, keine Diskussion, ganz ausgeschlossen, daß er die Wertpapiere behält. Die muß er weggeben.

Fischböck: Dann würde ich bitten, die Sache in der Form zu regeln, daß die Papiere abgefordert werden, damit der Wertpapiermarkt dadurch nicht gestört wird. Das kann sehr einfach geschehen. Die werden eingeliefert. Bei den Wertpapieren ist auch die Verwaltung viel einfacher. Die kann die Treuhand übernehmen. Sie gibt sie ins Depot und gibt dafür Reichschuldbuchforderungen. Damit ist die Sache erledigt. Es fragt sich nur, ob man die Sache wieder anderweitig unterbringen will.

Funk: Da wird das Reich Besitzer von ½ Milliarde Wertpapieren.

Göring: Ja, ja.

Goebbels: Die kann es nach Bedarf abstoßen.

Fischböck: Es ist ja ein Gewinngeschäft.

v. Krosigk: Ich überlege mir erstens, ob es ein Gewinn ist. Das will ich einmal zugestehen. Aber zweitens kommt ein ganz neues Geschäft hinzu. Ich kann mir durchaus vorstellen, was Herr Minister Fischböck sagt. Hinsichtlich der sonstigen festverzinslichen Werte ist es eine ganz neue Idee, daß man auch hier den Juden, den man als Rentenbesitzer lassen wollte, nun zwangsweise enteignet.

Fischböck: Es ist deshalb sehr wichtig, weil die ganze Aktion keinen Erfolg hat, wenn die Juden im Besitz von Werten bleiben, die sie rasch realisieren können und mit denen sie sonst etwas anderes machen können.

Göring: Das ist es. Wir wollen dem Juden die Möglichkeit nehmen, gegen uns wieder irgendwie versteckt zu manipulieren.

Fischböck: Wenn wir z.B. nicht wollen, daß die Juden Juwelen besitzen, so würde man das dadurch verhindern können, daß sie nur Reichsanleihe behalten dürfen, also die Juwelen nur gegen Reichsanleihe erwerben könnten.

Göring: Ihre Schuldbuchforderungen würde ihnen keiner bezahlen.

Fischböck: Die sollen ja nicht übertragbar sein.

Göring: Nur mit Zustimmung.

Heydrich: Kann man nicht auf dem Umweg grundsätzlich verordnen, daß der Jude das, was er an Geld besitzt, nicht in bestimmten Werten anlegen darf, z.B. Kunstgegenständen?

Göring: Die Regelung mit den Schuldbucheintragungen ist viel einfacher. Die sind nicht übertragbar. Damit kann er nichts anfangen, und mit den 3½ % kann er nicht viel machen.

Heydrich: Man muß aber auch die Ablieferung der in jüdischem Besitz befindlichen Dinge regeln.

Göring: Was er jetzt hat. Das soll ja kommen.

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