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Stenographische Niederschrift (Teilübertragung) der interministeriellen Konferenz im Reichsluftfahrtministerium (12. November 1938)

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Funk: In jedem einzelnen Geschäft ist alles da.

Schmer: Es ist alles vorhanden, nur daß wir über diese Treuhandgeschichte keine Kontrolle mehr haben. Ich persönlich bin der Auffassung, daß wir das nicht nötig haben, sondern wir sind bisher mit der Arisierung ganz gut hingekommen. Für die wenigen Geschäfte, an denen wir Interesse haben, daß sie weitergeführt werden, finden wir ohne weiteres Käufer. Die übrigen Räume werden ohne weiteres vermietet. Dafür ist gerade in Berlin großer Bedarf.

Göring: Aber lieber Freund, da kriegt der Jude den vollen Betrag!

Schmer: Er bekommt den Betrag, der weit unter dem Wert liegt, und die Arisierung muß wie bisher genehmigt werden.

Göring: Der Jude bekommt den Betrag und kommt nicht ins Schuldbuch hinein.

Schmer: Nein. Das können wir später laufen lassen. Er kann das Geld auch nicht fressen. Die Summe liegt ja fest, und der Jude ist laut Verordnung verpflichtet, jede Änderung in seinem Vermögensbestand anzumelden, so daß das laufend registriert wird. Das läuft uns nicht davon, sondern das haben wir im Reich. Sie brauchen nur eine Verordnung zu erlassen oder dem Wirtschaftsminister die Befugnis des § 7 zu übertragen, um die Beschlagnahme des jüdischen Vermögens zu ermöglichen. Weglaufen kann es uns nicht.

Göring: Herr Schmer, ist nicht folgendes möglich? Hier wird einer arisiert, bekommt 300 000 Mark in die Hand. Er rennt damit um die Ecke in einen Juwelierladen herein und kauft einen Schmuck nach dem andern auf, um am gleichen Tag noch über die Grenze zu gehen?

Schmer: Dann muß er diese Vermögensveränderung anmelden.

Göring: Wenn er aber ausrücken will!

Fischböck: Die Genehmigung zur Arisierung wird nicht erteilt, wenn der Kaufpreis ausgezahlt wird. Bei uns wird es so gemacht: es wird nur noch unter der Bedingung genehmigt, daß entweder der Kaufpreis in langfristigen Raten zu bezahlen ist, wenn der Käufer nicht barzahlen kann, oder, sofern Barzahlung erfolgt, daß der Betrag vorläufig auf Sperrkonto gelegt wird.

Göring: Das können wir auch machen.

Schmer: Wir können in der Durchführungsverordnung sagen, daß die Zahlung von einer bestimmten Höhe an in Reichsanleihe oder sonst etwas zu erfolgen hat. Das wäre nur ein Erlaß an die Genehmigungsbehörden.

Dalügue: Die Zahl der jüdischen Geschäfte ist nicht bekannt. Bis gestern sind bei uns 7500 jüdische Geschäfte gemeldet worden, und mehr werden es nicht.

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