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Stenographische Niederschrift (Teilübertragung) der interministeriellen Konferenz im Reichsluftfahrtministerium (12. November 1938)

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Dalügue: Eine Frage muss noch besprochen werden. Die Waren, die sich in den Läden befanden, sind nicht Eigentum des Besitzers gewesen, sondern laufen größtenteils auf Rechnung von anderen Firmen, die diese Waren geliefert haben. Jetzt kommen die unberechneten Lieferungen von Firmen, die bestimmt nicht alle jüdisch, sondern arisch sind, die Waren, die auf Kommission gegeben waren.

Hilgard: Die müssen auch bezahlt werden.

Göring: Mir wäre lieber gewesen, ihr hättet 200 Juden erschlagen und hättet nicht solche Werte vernichtet.

Heydrich: 35 Tote sind es.

Kerl: Ich glaube, man könnte es so machen: Soweit es Juden sind, wird sowieso nicht gezahlt. Soweit es Arier sind, muß gezahlt werden, und dann mag die Versicherungsgesellschaft über die Reichsgruppe mit uns in Verbindung treten, und wir prüfen die Fälle. Ich denke an die kleinen Gegenseitigkeitsvereine, von denen man unschwer feststellen kann, daß sie das nicht tragen können. Da ist auch die Summe nicht so groß. Da können wir später eine Regelung finden, ich glaube insoweit, als die Versicherungswirtschaft die Schadensregelung vornimmt, ausschließlich an Arier, im übrigen dann, wenn das Ergebnis feststeht, mit uns in Verhandlungen tritt. Dann werden wir schon einen Weg finden bei den kleinen Versicherungsgesellschaften. Selbstverständlich nur da, wo es unbedingt notwendig ist.

Funk: Der Weg ist nicht notwendig. Ich möchte auf das zurückkommen, was ich vorhin zu dem Erlaß gesagt habe. Das war die einfachste Lösung.

Göring: Das können wir doch nicht. Die legen doch den großen Wert darauf, daß sie zahlen können.

Funk: Wenn die Juden das bezahlen, brauchen es die Versicherungsgesellschaften nicht zu bezahlen.

Göring: Eben. — Also, meine Herren, es ist ganz sonnenklar. Das halten wir fest. In diesem Augenblick denkt keine Versicherungsgesellschaft — Herr Hilgard ausgenommen, der hier ist — etwas anderes, als daß sie für den Schaden zahlen muß. Sie wollen auch, und ich habe volles Verständnis dafür. Sie müssen das, damit ihnen nicht vorgeworfen werden kann, sie wären nicht stark genug, den Schaden zu tragen. Die Glasversicherung — das ist ebenfalls betont worden — war bisher das beste Geschäft. Sie hat also, wenn sie ein gutes Geschäft gemacht hat, genügend Überschüsse, und wenn sie sie nicht in lauter Dividenden verteilt hat, dann hat sie Rücklagen gemacht, um einen größeren Schaden ausgleichen zu können. Einen Schaden von 10, 12, 15 Millionen, das Dreifache eines normalen Jahresbetrages, muß eine solche Versicherungsgesellschaft decken können. Kann sie das nicht, dann muß man sich die Frage überlegen, ob man solche kleinen Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit am Leben läßt. Es wäre ja ein Wahnsinn, Versicherungsgesellschaften zu besitzen, die solchen Schaden nicht mehr zu übernehmen in der Lage sind. Eine solche Versicherungsgesellschaft wäre absolut ein Betrug am Volk.

Ich bin jetzt folgender Auffassung. Die Schäden sind festzustellen. Die Versicherungsgesellschaften haben zunächst in vollem Umfang ihrer juristischen Haftung dafür einzutreten und zu zahlen.

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