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Stenographische Niederschrift (Teilübertragung) der interministeriellen Konferenz im Reichsluftfahrtministerium (12. November 1938)

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Dalügue: Es wäre vor allen Dingen notwendig, von der Partei aus einen Befehl herauszugeben, daß sofort an die Polizei Meldung erstattet wird, wenn etwa die Nachbarsfrau — man kennt ja den Nachbarn ganz genau — einen Pelz umarbeiten läßt oder die Leute mit neuen Ringen oder Armbändern ankommen, daß uns die Partei da unterstützt.

Hilgard: Diese Schäden fallen wohl nicht unter die Police, aber ich muß das unter Vorbehalt sagen. Darf ich überhaupt einmal ein Wort über unsere Haftpflicht sagen und ein Petitum der Versicherungswirtschaft anmelden? — Wir legen großen Wert darauf, Herr Generalfeldmarschall, daß wir an der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen nicht gehindert werden.

Göring: Das muß ich aber. Ich lege Wert darauf.

Hilgard: Wenn ich das begründen darf: es hängt einfach damit zusammen, daß wir in starkem Maße auch internationale Geschäfte treiben. Wir haben für unsere Geschäfte eine sehr gute internationale Basis, und wir müssen gerade im Interesse der deutschen Devisenbilanz Wert darauf legen, daß das Vertrauen zu der deutschen Versicherung nicht gestört wird. Wenn wir es heute ablehnten, klare, uns gesetzlich obliegende vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, so wäre das ein schwarzer Fleck auf dem Ehrenschild der deutschen Versicherung.

Göring: Aber nicht mehr in dem Augenblick, wo ich durch eine staatliche Verordnung, durch ein Gesetz eingreife.

Hilgard: Darauf wollte ich nämlich kommen.

Heydrich: Man mag ruhig die Versicherung ausschütten, aber nachher bei der Auszahlung wird sie beschlagnahmt. Dann ist formell das Gesicht gewahrt.

Hilgard: Das, was Obergruppenführer Heydrich eben gesagt hat, möchte ich eigentlich auch für den richtigen Weg halten, sich zunächst einmal des Apparates der Versicherungswirtschaft zu bedienen, die Schäden festzustellen, zu regulieren und auch auszuzahlen, dann aber der Versicherungswirtschaft die Möglichkeit zu geben, in irgendeinem Fonds — —

Göring: Einen Moment! Auszahlen müssen Sie sowieso, weil Deutsche geschädigt sind. Sie bekommen aber ein gesetzliches Verbot, die Auszahlungen unmittelbar an die Juden vorzunehmen. Die Schäden, die Sie an die Juden auszuzahlen hätten, müssen Sie auch auszahlen, aber nicht an den Juden, sondern an den Finanzminister.

(Hilgard: Aha!)

Was der damit macht, ist seine Sache.

Schmer: Herr Feldmarschall, ich hätte den Vorschlag zu machen, daß man von dem angemeldeten vermögen — es soll ja eine Milliarde eingezogen werden — einen bestimmten Prozentsatz festlegt, meinetwegen 15 %, und diesen Prozentsatz noch etwas erhöht, so daß alle Juden gleichmäßig zahlen und von diesem Betrag den Versicherungen das Geld zurückerstatten.

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