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Stenographische Niederschrift (Teilübertragung) der interministeriellen Konferenz im Reichsluftfahrtministerium (12. November 1938)

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Goebbels: Ich sehe darin eine besonders große Gefahr. Ich halte es für notwendig, daß man den Juden bestimmte Anlagen zur Verfügung stellt — nicht die schönsten — und sagt: auf diesen Bänken dürfen die Juden sitzen. Die sind besonders gekennzeichnet. Es steht darauf: Nur für Juden! Im übrigen haben sie in deutschen Anlagen nichts zu suchen.

Als letztes wäre noch folgendes vorzutragen. Es besteht tatsächlich heute noch der Zustand, daß jüdische Kinder in deutsche Schulen gehen. Das halte ich für unmöglich. Ich halte es für ausgeschlossen, daß mein Junge neben einem Juden im deutschen Gymnasium sitzt und deutschen Geschichtsunterricht erteilt bekommt. Ich halte es für notwendig, daß die Juden absolut aus den deutschen Schulen entfernt werden und man ihnen anheimgibt, innerhalb ihrer eigenen Kultusgemeinde selbst die Erziehung zu übernehmen.

Göring: Ich bitte dann, Herrn Hilgard von der Versicherung hereinzurufen. Er wartet draußen. Wenn er fertig ist, kann er gehen, und wir können weiter verhandeln. Schon beim Tode von Gustloff war ein Ausgleich von Schäden vorbereitet, die Deutschland zugefügt werden. Aber ich glaube, wir wollen das nicht jetzt mit einem gewissen Steuerzuschlag machen, sondern mit einer einmaligen Kontribution. Damit ist mir mehr gedient.

(Hilgard erscheint.)

Herr Hilgard, es handelt sich um folgendes. Durch den berechtigten Zorn des Volkes gegenüber den Juden sind eine Anzahl von Schäden im ganzen Reich angerichtet worden. Fenster sind eingeschmissen worden, Sachen und Menschen zu Schaden gekommen, Synagogen ausgebrannt usw. Ich nehme an, daß ein Teil der Juden — wahrscheinlich das Gros — auch versichert ist gegen Tumultschäden usw.

(Hilgard: Ja.)

Es würde also jetzt dabei folgendes herausspringen: daß das Volk in einer berechtigten Abwehr dem Juden hat einen Schaden zufügen wollen und daß dann tatsächlich der Schaden von der deutschen Versicherungsgesellschaft gedeckt wird. Hier wäre nun die Sache verhältnismäßig einfach, indem ich eine Verordnung mache, daß diese Schäden, die aus dieser Aufwallung gekommen sind, nicht von der Versicherung zu decken sind.

Aber die Frage, die mich brennend interessiert, weshalb ich Sie hierher gebeten habe, ist folgende: Für den Fall, daß hier irgendwie auf dem Gebiet der Tumultschädenversicherung Rückversicherungen im Auslande liegen, möchte ich selbstverständlich nicht auf diese Rückversicherung verzichten, sondern möchte die an sich heranholen und darum mit Ihnen den Weg besprechen, wieweit diese Rückversicherung, die womöglich noch Devisen bringt, nicht zum Juden kommt, sondern zur deutschen Volkwirtschaft.

Ich hätte gern einmal von Ihnen gehört — das ist die erste Frage, die ich an Sie zu stellen habe —: Sind nach Ihrer Auffassung die Juden in großem Ausmaß gegen diese Schäden versichert?

Hilgard: Ich darf gleich antworten. Die Sache liegt so, daß wir es mit drei Arten von Versicherungen zu tun haben, und zwar nicht mit der Aufruhrversicherung und der Tumultschädenversicherung, sondern mit der regulären Feuerversicherung, mit der regulären Glasversicherung und mit der regulären einfachen Diebstahlversicherung. Die Versicherten, also diejenigen, die hier einen Anspruch auf Grund dieser Verträge haben, sind teils Juden, teils Arier. Bei der Feuerversicherung, die hier den größten Teil ausmacht, sind es wohl durchgängig Juden. Bei den Warenhäusern ist der Geschädigte mit dem Juden, mit dem Eigentümer identisch, bei der Synagoge natürlich erst recht, abgesehen von den Nachbarschäden, die dadurch entstanden sind, daß das Feuer übergegriffen hat. Aber nach meinen Feststellungen, die ich noch in der letzten Nacht getroffen habe, sind diese Schäden verhältnismäßig gering.

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