GHDI logo

Stenographische Niederschrift (Teilübertragung) der interministeriellen Konferenz im Reichsluftfahrtministerium (12. November 1938)

Seite 5 von 28    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


Nun kommen die größeren Fabriken, die von einem jüdischen Besitzer ohne verantwortliche Gesellschaft selbst geleitet werden, oder die Aktiengesellschaften, wo der Jude im Aufsichtsrat oder sogar im Direktorium drinsteckt, wo aber die Fabrik sonst im allgemeinen läuft. Hier ist die Sache wiederum sehr einfach: die Fabrik läuft weiter. Der Jude wird herausgenommen. Mit seinem Anteil wird genau so verfahren wie bei den Kaufläden und den Fabriken. D.h. sein Anteil, der in der Fabrik steckt, wird ihm zu dem Schlüssel vergütet, den wir festsetzen. Damit tritt er aus. Die Treuhand hat diesen Anteil in der Hand. Soweit es sich um Aktien handelt, auch die Aktien. Diesen Anteil kann sie nun wieder verkaufen bzw. kann die Aktien zunächst dem Staatsbesitz zuführen, und von dort können sie dann verwendet werden. Wenn ich also eine große Fabrik habe, die einem Juden oder einer jüdischen Aktiengesellschaft gehört, und der Jude scheidet aus, vielleicht mit seinen Söhnen, die noch darin waren, dann läuft die Fabrik ruhig weiter. Es muß vielleicht, weil der Jude das Geschäft selbst geführt hat, ein Direktor hereingesetzt werden. Aber sonst ist, besonders wenn die Fabrik sehr notwendig ist, alles im besten Gang.

Es ist also sehr einfach. Ich habe jetzt seinen Anteil. Den kann ich einem anderen Arier geben oder einer anderen Gruppe bzw. ich behalte die Aktien. Die nimmt der Staat an sich und bringt sie, wenn sie börsengängig sind, an die Börse, wenn er es für richtig hält, oder verwertet sie selbst auf irgendeine Weise.

Nun spreche ich von den ganz großen Unternehmungen, wo der Jude noch zum Teil in dem Aufsichtsrat drin ist, wo ihm Aktien usw. gehören und er dadurch entweder Besitzer oder Hauptbesitzer ist, jedenfalls sehr stark interessiert ist. Auch da ist die Sache verhältnismäßig einfach: Er liefert das gesamte Aktienpaket aus. Diese Aktien werden ihm zu dem Kurs abgenommen, der von der Treuhand festgesetzt wird. Der Jude ist damit im Schuldbuch drin. Mit den Aktien wird so verfahren, wie ich eben gesagt habe. Diese Fälle können allerdings nicht mehr die Gaue und Reichsstatthalter regeln, sondern die müssen von uns hier oben gemacht werden, weil nur wir überblicken können, wo diese Fabriken hingebracht werden müssen, in welchen Vereinigungen sie vielleicht mit anderen zusammengefaßt werden, wieweit der Staat sie selbst behalten wird, wieweit er sie einer Gesellschaft geben wird, die dem Reich gehört. Das sind alles Gesichtspunkte, die nur von hier aus geklärt werden können. Ich weiß natürlich: Je größer, umfangreicher und gewinnbringender das Unternehmen ist, desto stärker wird sich der Drang auch all der Herren Gauleiter und Statthalter von den verschiedenen Seiten bemerkbar machen, in den Besitz dieser Anteile zu kommen. Damit werden große Versprechungen auf Verschönerung der Hauptstädte usw. gemacht werden. Das kenne ich alles. Das geht nicht. Wir müssen hier zu einer ganz klaren, für das Reich Gewinn bringenden Aktion kommen.

Das gleiche Verfahren tritt da ein, wo der Jude sonst noch Anteil, Besitzanteil an der Wirtschaft hat. Ich bin nicht so versiert, um zu wissen, in welcher Form das noch der Fall ist und wieweit ihm das noch weggenommen werden muß. Jedenfalls muß der Jude auf diese Weise nun sehr rasch aus der gesamten deutschen Wirtschaft hinaus.

Ich komme nun zu den Juden, die Ausländer sind. Wir müssen hier unterscheiden. Solche Juden, die wirklich Ausländer waren und geblieben sind, sind natürlich nach den Gesetzen zu behandeln, die wir mit diesem Land haben. Aber auch hier ist dafür Sorge zu tragen, daß sie freiwillig, durch sanften oder stärkeren Druck, durch geschickte Manöver hinausmanövriert werden. Auf die Juden aber, die im allgemeinen Deutsche waren, die immer in Deutschland gelebt haben und die eben nur, um sich in Sicherheit zu bringen, in den letzten Jahren diese und jene Staatsangehörigkeit angenommen haben, bitte ich keine Rücksicht zu nehmen. Mit denen wird man fertig. Oder haben Sie Bedenken?

Woermann: Ich würde bitten, daß das Auswärtige Amt im Einzelfalle beteiligt wird, weil sich das generell sehr schwer entscheiden läßt.

Göring: In jedem Falle beiziehen können wir Sie nicht. Aber im ganzen selbstverständlich.

Woermann: Ich möchte jedenfalls den Anspruch des Auswärtigen Amtes auf Beteiligung anmelden. Man kann nicht wissen, welche Schritte unternommen werden.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite