Die geforderte Reform des Paragraphen 218, der Abtreibung ausnahmslos unter Strafe stellte, kristallisierte sich zu Beginn der 1970er Jahre zum Kern der Frauenbewegung, die durch Protestaktionen das Thema in die Öffentlichkeit brachte. Das von der sozialliberalen Koalition eingebrachte Modell einer Fristenlösung, nach der Abtreibungen im ersten Trimester straffrei geblieben wären, war umstritten und wurde von CDU/CSU gemeinsam mit den Kirchen vehement abgelehnt. Trotz Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 1974 trat das Gesetz nie in Kraft und wurde vom Bundesverfassungsgericht im folgenden Jahr für verfassungswidrig erklärt. Am 1. Juli 1975 organisierten Mitglieder des Frankfurter Frauenzentrums eine Gruppenfahrt nach Holland, wo Abtreibungen legal waren. In der Karawane fuhren zahlreiche Busse und Wagen, an denen Plakate und Banner wie das unten zu sehende befestigt waren. Auf ihnen wird gefordert: „Schafft Abtreibungskliniken hier”: Andere Slogans waren: „Frauen helfen Frauen“; „Wir wollen Wunschkinder“ und „Gemeinsam im Bus mit der Angst ist Schluß“. Foto von Abisag Tüllman, Frankfurt a.M.