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Proklamation der Erhebung Preußens zum Königreich am 18. Januar 1701 (1712)
Friedrich III. (reg. 1688-1713), der Sohn Friedrich Wilhelms (des “Großen Kurfürsten”), war in vieler Hinsicht das Gegenteil seines Vaters, der nach den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges eine entschlossene – wenn auch gelegentlich machiavellistische – Politik der Machtvergrößerung verfolgt hatte. Diese fußte auf militärischer Ordnung, calvinistischer Disziplin und wirtschaftlichen Verbesserungsmaßnahmen. Im Gegensatz dazu wendete Friedrich III. Unsummen für barocke Prunk- und Prachtentfaltung auf – Ausgaben, die glücklicherweise auch den Künsten und Wissenschaften zugute kamen. Trotz bürokratischer Anfangsschwierigkeiten und schmerzlicher Landwirtschaftskrisen erreichte er sein Ziel, das Herzogtum Preußen zum Königreich Preußen zu erheben, indem er die Verpflichtungen seines Vaters gegenüber dem Reich erfüllte und Leopold I. (reg. 1658-1705) im Spanischen Erbfolgekrieg (1701-14) unterstützte. Im Gegenzug erkannte der Kaiser Friedrichs Selbstkrönung als König in Preußen (eines an der östlichen Ostsee gelegenen Herzogtums außerhalb der Reichsgrenzen) an. Die Krönung fand am 18. Januar 1701 in Königsberg statt. Der Stich zeigt das damit einhergehende Krönungsfest für das Volk. Kupferstich von Johann Georg Wolffgang (1662-1744) nach einer Zeichnung von Johann Friedrich Wentzel dem Älteren (1670-1729), 1712.