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„Der nationalsozialistische Staat schützt das deutsche Volk vor Schädlingen durch seine Strafgesetzgebung und durch seine Rassengesetzgebung vor der Fortpflanzung der Minderwertigen” (NS-Publikation, 1937)
Das NS-Regime verfolgte totale gesellschaftliche und rassenbiologische Einheitlichkeit. Staatliche Diskriminierung von rassisch, sozial, politisch und medizinisch „Minderwertigen“ wurde als lebensnotwendige Schutzmaßnahme für das deutsche Volk dargestellt, wie die folgende Propagandapublikation veranschaulicht. Die rechte Seite unten zeigt die gefährlichen „Schädlinge“ vor: Insassen von „Irrenanstalten“; die linke Seite zeigt die Lösung: ein Konzentrationslager.