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Verwaltungsstrukturen im Deutschen Reich (1905)

Innerhalb des Deutschen Kaiserreiches gab es je nach Bundesstaat verschiedene Verwaltungsstrukturen, angefangen mit den Provinzen in Preußen, die die höchste territoriale Verwaltungsform darstellten. Diese staatlichen Verwaltungseinheiten besaßen begrenzte Eigenständigkeit, jedoch keine politische Autonomie. Die Provinzen waren in Regierungsbezirke und diese wiederum in Kreise unterteilt, die Kreise einer Provinz waren zu Provinzialverbänden zusammengeschlossen, die sich wiederum aus drei Organen zusammensetzten: dem Provinziallandtag (Legislative), dem Provinzialausschuss (Exekutive) sowie dem vom Provinziallandtag gewählten Landesdirektor oder Landeshauptmann. An der Spitze der Verwaltung stand der Oberpräsident als Vertreter der Staatsregierung, die Beschlussbehörde war der Provinzialrat.

Von den übrigen Bundesstaaten des Reiches hatte ausser Preußen nur Hessen ein Provinzialsystem, die anderen größeren Staaten besaßen ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung, die Bezeichnungen für diese Verwaltungseinheiten variierten jedoch. So waren Bayern und Württemberg in Kreise eingeteilt, Baden in Landeskommissarbezirke und Sachsen in Kreishauptmannschaften. In den kleineren Bundesstaaten gab es keine Mittelinstanz. Diejenigen Bundesstaaten, welche eigene Verwaltungsstrukturen besaßen, hatten weitgehende Verwaltungshoheit. So oblag ihnen in der Regel die Ausführung der Reichsgesetze, die allgemeine und innere Verwaltung einschließlich ihrer Verfahren und Vorschriften, die Polizeihoheit sowie die Finanz- und Steuerverwaltung.

Preußen war im Deutschen Reich in mehrerer Hinsicht dominant. Wie anhand der unten abgebildeten Karte augenfällig wird, nahm es 2/3 des Reichsgebiets ein, 60% der Bevölkerung lebten in Preußen. Die Bismarcksche Verfassung und Verbreitung der preußischen Bürokratie, die Vorrangstellung Preußens im Bundesrat durch die Personalunion von preußischem König und deutschem Kaiser und (mit zwei Ausnahmen) preußischem Ministerpräsidenten und Reichskanzler sowie die wachsende Militarisierung der Gesellschaft im Kaiserreich wurde von Kritikern als „Verpreußung“ Deutschlands empfunden. Die Vormachstellung Preußens war jedoch nicht die einzige Schwachstelle im föderativen System des deutschen Reiches. Die Finanzverfassung bedingte durch die Matrikularbeiträge eine Abhängigkeit des Reiches von den Bundesstaaten, zudem genossen einige süddeutsche Staaten Sonderrechte, so hatten Bayern und Württemberg beispielsweise eigene Post- und Heeresverwaltungen. Weder zwischen den Bundesstaaten noch zwischen ihnen und dem Reich bestand also ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis.

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Verwaltungsstrukturen im Deutschen Reich (1905)

IEG-MAPS, Institut für Europäische Geschichte, Mainz / © A. Kunz, 2004