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Der Sachverständigenrat drängt auf Reformen (13. November 2002)

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Haushaltskonsolidierung beherzt angehen – am Stabilitäts- und Wachstumspakt festhalten

Im Hinblick auf das Wachstumsziel muss der eingeschlagene Konsolidierungskurs entschlossener als bislang fortgesetzt werden. Die gesamtstaatliche Defizitquote beläuft sich im Jahre 2002 auf 3,7 vH; das strukturelle Defizit liegt nach Berechnungen des Sachverständigenrates bei rund 2¾ vH. Bis zum Jahre 2006 muss es abgebaut sein. Dann besteht auch genügend Spielraum für das Wirken der automatischen Stabilisatoren. Das Regelwerk des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts ist nicht „dumm“. Es war richtig, den Stabilitätspakt einzurichten, und es ist richtig, auch weiterhin an ihm festzuhalten.
(Programmpunkt 20, Ziffern 532 ff.)

Staatliche Verschuldung senken bedeutet Wachstumskräfte stärken und zukünftige Generationen entlasten

Langfristig führt eine Rückführung der Staatsverschuldung auf einen höheren Wachstumspfad; das Einkommen je Einwohner der inländischen Bevölkerung nimmt zu. Wenn, wovon auszugehen ist, die Wachstumsrate unter dem Kapitalmarktzins für langfristige Staatsanleihen liegt, ermöglichen niedrigere Staatsschulden Steuersenkungen in der Zukunft. Dies entlastet die zukünftigen Generationen. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und eine wachstumsorientierte Finanzpolitik sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.
(Programmpunkt 3, Ziffern 386 f.)

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Staatsaufgaben zu Gunsten privater Aktivitäten zurückführen und staatliche Ausgaben gleichzeitig in Richtung öffentlicher Investitionstätigkeit umschichten

Mit einer Staatsquote von nahezu 50 v.H. leitet der Staat fast die Hälfte der gesamtwirtschaftlichen Einkommen in seine Verfügungsgewalt um. Auch wenn es gute Gründe für staatliche Eingriffe gibt: In einer Marktwirtschaft sollte private Aktivität Vorrang vor staatlicher Aktivität haben. Effizienz wird grundsätzlich eher durch über Märkte koordinierte private Entscheidungen erreicht als durch staatliches Handeln. Die Staatsquote muss deshalb reduziert, die Staatsausgaben müssen zugleich umstrukturiert werden:

– Trotz weitreichender Privatisierungstätigkeit in der Vergangenheit sind die Privatisierungspotentiale bei Bund, Ländern und Gemeinden noch nicht ausgeschöpft. Ein verstärkter Einsatz marktwirtschaftlicher Finanzierungsinstrumente ist anzustreben. Dazu gehören die beschlossene LKW-Maut sowie die noch ausstehende Einführung von Studiengebühren.

– Subventionen sind zeitlich zu befristen und degressiv auszugestalten; Subventionskürzungen sollten aus politökonomischen Überlegungen umfassend vorgenommen werden; Subventionsabbau und Kürzung von Steuervergünstigungen sind Hand in Hand mit Steuersatzsenkungen vorzunehmen.

– Die Rückführung der Staatsquote sollte mit einer Umschichtung der Ausgabenstruktur zu Gunsten der öffentlichen Investitionen, insbesondere im Verkehrsbereich und in Bildung und Wissenschaft, gekoppelt werden.
(Programmpunkt 2, Ziffern 378 ff.)

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