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Der Sachverständigenrat drängt auf Reformen (13. November 2002)

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Das Arbeitslosengeld wieder auf 12 Monate befristen

Eine kürzere Bezugsdauer des Arbeitslosengelds – wie dies bis Mitte der achtziger Jahre der Fall war – erhöht die Anreize zur Arbeitsaufnahme und entlastet den Faktor Arbeit durch eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dies stärkt die Nachfrage nach Arbeitskräften und verringert dadurch die Arbeitslosigkeit.
(Programmpunkt 7, Ziffer 441)

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Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe integrieren

Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe senkt die fiskalischen Kosten, führt zu Effizienzgewinnen und erhöht die Arbeitsanreize.
(Programmpunkt 8, Ziffern 442 f.)

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Mehr Beschäftigung im Niedriglohnbereich erfordert eine Reform der Struktur der Sozialhilfe

Um den Anreiz zu erhöhen, aus der Sozialhilfe auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, sollte der Regelsatz für arbeitsfähige Bezieher von Sozialhilfe abgesenkt werden – im Gegenzug werden diesen Leistungsbeziehern größere Anteile des am Markt verdienten Arbeitseinkommens als bisher belassen. Diejenigen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Stelle finden können, müssen ihre Arbeitskraft kommunalen Beschäftigungsagenturen zur Verfügung stellen, um das bisherige Leistungsniveau zu erhalten.
(Programmpunkt 9, Ziffern 446 ff.)

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Komponente III: Abstimmungsmechanismus am Arbeitsmarkt verbessern

31. Zu der Gesamtkonzeption des Sachverständigenrates gehört auch, den Abstimmungsmechanismus zwischen Nachfrage und Angebot am Arbeitsmarkt durch einen Abbau von Arbeitsmarktrigiditäten zu verbessern. Die dritte Komponente legt dar, was die Tarifvertragsparteien und der Gesetzgeber tun können, um die Lohnflexibilität zu erhöhen:

Mehr Flexibilität – Verantwortung der Tarifvertragsparteien

Die Tarifvertragsparteien schaffen mehr Flexibilität in den Arbeitsverträgen, vor allem beim Arbeitsentgelt, indem Verfahren etabliert werden, nach denen Betriebe vom Flächentarifvertrag abweichen können, etwa durch variable Lohnkomponenten mit Gewinnbeteiligung und durch Abkommen, bei denen die Sicherheit des Arbeitsplatzes berücksichtigt wird (Öffnungsklauseln für effiziente Arbeitsverträge). Sie sollten auch verstärkt Einsteigertarife für Arbeitslose einrichten.
(Programmpunkt 10, Ziffern 462 ff.)

Gesetzliche Regelungen im Interesse dezentraler Lohnfindung ändern

Die gesetzlichen Regelungen werden in zentralen Punkten geändert, um die rechtlichen Voraussetzungen für eine dezentrale Lohnfindung zu schaffen. Beim Günstigkeitsprinzip ist die Arbeitsplatzsicherheit explizit zu berücksichtigen, die Sperrwirkung von § 77 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz für nicht tarifgebundene Unternehmen ist aufzuheben.
(Programmpunkt 11, Ziffern 466 ff.)

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