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Amerikanisches Protokoll* der Sitzung der westlichen Militärgouverneure und der deutschen Ministerpräsidenten zur deutschen Antwort auf die Londoner Dokumente (26. Juli 1948)

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Nach der Beratung erklärte General Koenig in seinem und im Namen seiner Kollegen, dass:

Die Sitzung
2. (a) übereinstimmt:
(1) Es gebe keine Schwierigkeiten mit dem Namen ‚Grundgesetz‘ mehr.
(2) Was das Referendum betrifft, haben die Ministerpräsidenten die Londoner Entscheidungen angenommen. Es herrsche jedoch Klarheit darüber, dass ihre Wünsche hinsichtlich dieser Frage von den Militärgouverneuren an die drei Alliierten Regierungen weitergeleitet würden und dass die Ministerpräsidenten rechtzeitig über die Haltung der jeweiligen Regierungen informiert würden.
(3) Bezüglich der Frage der Koordination während der Länderneugliederung und der Einberufung der Verfassunggebenden Versammlung würden die Militärgouverneure ebenfalls die Wünsche der Ministerpräsidenten an die drei Alliierten Regierungen weiterleiten. Die Obersten Befehlshaber versprachen, diese Anliegen zu befürworten. Die Antwort der Regierungen würde den Ministerpräsidenten so schnell wie möglich übermittelt. Falls die Regierungen es ablehnen, den Ministerpräsidenten einen weiteren Aufschub zu gewähren, so wären letztere gehalten, die in London festgelegten Zeiten einzuhalten.

General Koenig fügte hinzu, die drei Militärgouverneure hätten nun also eine klare Antwort auf die drei Fragen gegeben. Wenn sie [die Ministerpräsidenten] die Punkte 1, 2 und 3 akzeptierten und wenn sie volle Verantwortung für sie übernähmen, so könnten sie beginnen, die Londoner Beschlüsse umzusetzen. [ . . . ] Insbesondere könnten sie ihren Landtagen gestatten, über die Methoden zu entscheiden, nach denen die Delegierten gewählt werden sollen.

Ministerpräsident Stock bat noch einmal um das Wort, um im Namen aller Ministerpräsidenten zu erklären, dass ihrer Ansicht nach an diesem Tag bedeutende Fortschritte gemacht wurden. Die Ministerpräsidenten würden erste Maßnahmen zur Nominierung der Mitglieder des Parlamentarischen Rates ergreifen. Sie glaubten, dass ein Einverständnis über die Frage des ‚Grundgesetzes‘ erzielt wurde und auch zum Termin der Einberufung des Parlamentarischen Rates. Im Hinblick auf das Referendum hätten sie ihre Argumente in der Absicht vorgetragen, die Zusammenarbeit zwischen den Deutschen und den Besatzungsmächten zu ermöglichen. Es sei gut zu wissen, dass diese Argumente von den Militärgouverneuren an ihre Regierungen weitergeleitet würden und sie willigten ein, sich unverzüglich der getroffenen Entscheidung zu unterwerfen. Bezüglich der Änderung der Ländergrenzen nahmen sie die Absicht der Militärgouverneure zur Kenntnis, deren Regierungen über ihren Wunsch des Aufschubs zu informieren, und sie seien erfreut darüber, dass die Militärgouverneure zu der Empfehlung geneigt seien, die deutschen Vorschläge zu dieser Frage zu berücksichtigen. In der Zwischenzeit werde mit der Arbeit an dieser Frage unverzüglich begonnen und eine Unterkommission würde am folgenden Tag an diesem Problem zu arbeiten beginnen. Die Ministerpräsidenten waren der Ansicht, dass auf diese Weise eine äußerst befriedigende Lösung gefunden worden sei und sie baten darum, am Ende des Gesprächs eine Pressemitteilung zu verfassen. [ . . . ]




Quelle: Reply of the Minister Presidents to the Proposals Made by the Military Governors following the London Decisions (July 26, 1948), in OMGUS, Federal Constitution, S. 46; abgedruckt in Beata Ruhm von Oppen, Hg., Documents on Germany under Occupation, 1945-1954. London und New York: Oxford University Press, 1955, S. 322-30.

Übersetzung: Insa Kummer

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